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Frage: Was muss ich bei der ersten Antragstellung beachten?
Antwort:Den Antrag müssen Sie schriftlich an unser Amt für Ausbildungsförderung richten. Falls die Formblätter nicht zur Verfügung stehen, reicht - um die Frist zu wahren - erst einmal ein formloser Antrag aus. Er muss Ihren Willen auf Erhalt von Ausbildungsförderung zum Ausdruck bringen. Die notwendigen Formulare und Nachweise müssen Sie dann auf jeden Fall nachreichen.
Folgende Formblätter und Formulare sind notwendig, wenn Sie zum ersten Mal BAföG beantragen (Erstantrag):
- Antrag des Studenten (Formblatt 1)
- Schulischer und beruflicher Werdegang (Anlage A zum Formblatt 1)
- Immatrikulationsbescheinigung gem. § 9 BAföG oder Formblatt 2
- Kopie des Mietvertrages
- Erklärung zum maßgeblichen Einkommen des Ehegatten, eingetragenen Ehegatten und/oder der Eltern (Formblatt 3). Es ist grundsätzlich das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraumes maßgebend (Bsp.: Antragstellung 10/2012 = Einkommen 2010). Die Einkünfte sind durch entsprechende Nachweise (z. B. Steuerbescheid, ALG-Bescheid, Krankengeld-Bescheid u. a.) zu belegen.
- gegebenenfalls Ausbildungsnachweise für Geschwister, insbesondere Ausbildungsverträge für Geschwister in einer Berufsausbildung und Immatrikulationsbescheinigungen.
Ausländische Studierende legen die vollständige Kopie des Aufenthaltstitels (z.B. Pass oder Bescheid der Ausländerbehörde) vor.
Für einen Wiederholungsantrag benötigen Sie bis auf den schulischen und beruflichen Werdegang die gleichen Formulare und Nachweise. Die Immatrikulationsbescheinigung können Sie innerhalb eines Monats nach Beginn des Semesters nachreichen.
Wird Ausbildungsförderung ab dem 5. Fachsemester begehrt, haben die Antragsteller zusätzlich eine Kopie des Zeugnisses einer Zwischenprüfung (z. B. Vordiplomprüfung), welche im 4. Fachsemester abzulegen war und bis zum Ende dieses Semesters auch abgelegt wurde, einzureichen. Sie können aber auch eine Leistungsbescheinigung (Formblatt 5) darüber, dass sie die üblichen Leistungen des 4. bzw. bei späterer Beantragung von Ausbildungsförderung die des jeweils verbrachten Fachsemesters erbracht haben, vorlegen.
Die notwendigen Formulare erhalten Sie in der Formblattauslage im 4. Stock der Geschäftsstelle des Studentenwerks, im Servicebüro oder in unserer Außenstelle in Zittau. Sie können die Formblätter aber auch aus dem Internet abrufen unter
Ihre Anträge können Sie persönlich abgeben, per Post schicken oder sie in den Briefkasten des Studen-tenwerks (Haupteingang) stecken. Bei Erstanträgen empfehlen wir Ihnen, den Antrag und die Nachweise persönlich bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/-in bzw. auch im Servicebüro abzugeben, damit gleich die Vollständigkeit überprüft werden kann und unnötige Verzögerungen verhindert werden.
