Frage: Wie lange gibt es BAföG?

Antwort:

Ausbildungsförderung wird Ihnen für die Dauer der Ausbildung (Regelstudienzeit/Förderungshöchstdauer) vom Beginn des Monats an gewährt, in dem Ihr Antrag im Amt eingeht, frühestens jedoch von dem Moment an, in dem die Ausbildung tatsächlich begonnen wird.

Die Förderung endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung oder mit Erreichen der Förderungshöchstdauer, die sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges richtet.

Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus kann, wenn die hierfür gesetzlich festgelegten Bedingungen erfüllt sind, auf Antrag geleistet werden. Welche Voraussetzungen dafür notwendig sind und in welcher Form Ausbildungsförderung geleistet werden kann, wird Ihnen im Servicebüro oder von den Sachbearbeitern/-innen erläutert.