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Stipendien

Neben dem BAföG besteht auch die Möglichkeit, das Studium durch Stipendien zu finanzieren. In der Regel besteht jedoch beim Bezug eines Stipendiums kein Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG.

Für bestimmte weiterführende Ausbildungen gibt es außerdem:

Andere Stipendien (Begabtenförderung)

Bitte informieren Sie sich über www.stipendienlotse.de bzw. lassen Sie sich dazu von unserem Servicebüro beraten.

Stipendium der Dr. Hedrich-Stiftung Dresden

Die Dr.-Hedrich-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Dresden. Sie ist benannt nach ihrem Stifter, Herrn Staatsminister a. D. Dr. jur. Hans Richard Hedrich, verstorben am 20.09.1945 in Dresden. Zweck der Stiftung ist es, begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten, die an den Juristischen Fakultäten der Technischen Universität Dresden oder der Universität Leipzig studieren, finanziell zu fördern.

Voraussetzung ist u. a. der Erwerb der Hochschulreife an einem Dresdner Gymnasium, im Einzelnen ergeben sich die Bedingungen aus der Satzung und der Vergaberichtlinie der Stiftung.

Nähere Informationen zu den Antrags- und Förderbedingungen sind erhältlich bei der

Dr.-Hedrich-Stiftung
c/o Landeshauptstadt Dresden, Stadtkämmerei
Postfach 12 00 20
01001 Dresden

und unter

Georgius-Agricola-Stipendium, Sächsisches Landesstipendium , Wiedereinstiegstipendium

Das Studentenwerk Dresden ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Antragsverfahren zur Gewährung dieser Stipendien zuständig. Alle drei Stipendien gewährt der Freistaat Sachsen als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Auf Grund der Zuständigkeitsteilung bei der Vergabe dieser Stipendien, d. h. das Studentenwerk Dresden erlässt den Zuwendungsbescheid nach Maßgabe der Entscheidung der Hochschule, wenden Sie sich bitte bei Fragen zur Antragstellung direkt an die jeweilige Hochschule, bei Fragen zum Bewilligungsverfahren an das Studentenwerk Dresden.

Ansprechpartner und Kontaktdaten

Sprechzeiten

Persönlich dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:00 Uhr im Zimmer 408

Georgius-Agricola-Stipendium

für Studenten aus Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn sowie aus den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas nach Teil II, Rubrik MOEL/NUS der DAC-Liste

Hochschulen, an denen über das Georgius-Agricola-Stipendium (Kurzzeit) gefördert werden kann:

Die Antragstellung erfolgt in der Regel über Partnerhochschulen und ist über das gesamte Jahr möglich.

Hochschulen, an denen über das Georgius-Agricola-Stipendium (Vollzeit) gefördert werden kann:

Weitere Hochschulen erfragen Sie bitte beim Studentenwerk Dresden.

Ausschreibung - derzeit keine

Sächsisches Landesstipendium

für Graduierte und Meisterschüler

Hochschulen, an denen das Sächsische Landesstipendium vergeben werden kann

Ausschreibungen - derzeit keine bzw. bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen

Wiedereinstiegsstipendium

bei Promotion, Habilitation bzw. Schaffung der Voraussetzung für eine Berufung an eine Hochschule

Hochschulen, an denen das Wiedereinstiegsstipendium vergeben werden kann

Die Antragstellung ist für das laufende Jahr bis zum 31.03. und für das Folgejahr bis zum 30.09. möglich.