Hausordnung

Hausordnung für die Wohnheime des Studentenwerks Dresden

Juni 2021
(Unterschied zur Version 07/19: Wegfall der namentlichen Nennung des Geschäftsführers)

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Sie wird dem Mieter mit dem Mietvertrag ausgehändigt, durch Unterschrift akzeptiert und ist einzuhalten. Ein gutes Zusammenleben im Studentenwohnheim ist nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme möglich. In der Hausordnung sind Verhaltensregeln für das Wohnen im Studentenwohnheim zusammengefasst, die einer dem Studium förderlichen Wohnatmosphäre dienen.

Es werden folgende Festlegungen getroffen:

  1. Das Wohnen in einem Studentenwohnheim ist nur auf der Grundlage eines gültigen Mietvertrages zulässig.
  2. Der Brandschutz im Wohnheim ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkehrungen, die im Haus aushängende Brandschutzordnung, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Brandschutzanlagen dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Die missbräuchliche Benutzung von Feuerlöschern ist untersagt. Fluchtwege sind durchgängig freizuhalten.
  3. Jeder Mieter ist verpflichtet, die ihm übergebene Mietsache pfleglich zu behandeln, sie nur für die vorgesehenen Zwecke zu verwenden und vor Verlust, Beschädigung oder Verunreinigung zu schützen. Dies gilt auch für überlassene technische Geräte. Die Mietsache sowie die mitgenutzten Räume, insbesondere Bad, Küche und Flur, sind regelmäßig mindestens einmal wöchentlich zu reinigen, in WGs sind dazu ggf. Reinigungspläne zu erstellen. Die Kühlschränke sind regelmäßig zu reinigen und mindestens einmal in vier Wochen zu enteisen. Herde (einschließlich Backröhren), Waschmaschinen und Trockner im zentralen Waschmaschinenraum sind sofort nach Gebrauch zu säubern (verschüttete Waschmittel entfernen!). Jeder Mieter ist zum sparsamen Umgang mit Wasser, Elektroenergie und Heizung im Wohnheim verpflichtet. Im Winterhalbjahr ist beim Verlassen des Zimmers das Fenster zu schließen. Leuchten und elektrische Geräte sind auszuschalten.
  4. Ohne Zustimmung des Studentenwerks dürfen Einrichtungsgegenstände grundsätzlich nicht aus den Mieträumen entfernt oder zusätzlich aufgestellt werden. Falls das Aufstellen eigener Möbel oder anderer Ausstattungsgegenstände durch das Studentenwerk genehmigt wurde, hat spätestens mit Ablauf der Mietzeit die Beräumung aus dem Wohnheim zu erfolgen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, erfolgt eine kostenpflichtige Entfernung durch das Studentenwerk.
  5. Für die Entrichtung des Rundfunkbeitrags sowie die An-, Ab- oder Ummeldung des Wohnsitzes gemäß dem Sächsischen Meldegesetz ist der Mieter verantwortlich.
  6. Das Anbringen von Außenantennen und Satellitenanlagen ist nicht erlaubt.
  7. Bauliche und bautechnische Veränderungen sowie Eingriffe in Sicherheits- und Versorgungseinrichtungen (z.B. Schließsysteme, Gas-, Wasser- und Sanitärbereich, Elektronetz) sind nicht zulässig. Alle vom Mieter genutzten elektrischen Geräte müssen das CE-Konformitätskennzeichen der EG tragen.
  8. Das Aufstellen und Betreiben von Kochplatten, Waschmaschinen, Wäscheschleudern, elektrischen Wäschetrocknern, Kühlgeräten und elektrischen Wärmequellen jeder Art sowie IT-Hardware mit mehr als 500 W Nennleistung pro Bewohner sind untersagt. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch das Studentenwerk.
  9. Lärm ist zu vermeiden. Sämtliche Lärmimmissionen, insbesondere durch Tonwiedergabe mittels technischer Geräte, dürfen höchstens in Zimmerlautstärke erfolgen. In der Zeit von 22:00 bis 8:00 Uhr ist besondere Rücksicht zu nehmen.
  10. Die Gemeinschaftsküchen und Etagengänge (Fluchtwege) dürfen nicht für Partys und Feiern genutzt werden.
  11. Das Halten von Tieren ist grundsätzlich untersagt.
  12. Notwendige Reparaturen und Defekte sind unverzüglich beim Hausmeister zu melden. Bei Havarien und Schlüsselverlusten ist eine telefonische Meldung direkt beim Studentenwerk vorzunehmen. Außerhalb der Dienstzeit des Hausmeisters steht dafür die Havariedienst-Nummer zur Verfügung (Aushang im Wohnheim bzw. Infos auf der Website des Studentenwerks).
  13. Schädlingsbefall ist unverzüglich dem Hausmeister zu melden.
  14. Die Zimmerrenovierung durch die Mieter ist nur zulässig nach Abstimmung und Genehmigung durch den Hausmeister. Das Studentenwerk stellt dazu Werkzeuge zur Verfügung und übernimmt in angemessenem Umfang die Materialkosten.
  15. Die ausgehändigten Wohnheimschlüssel sind sorgfältig aufzubewahren. Schlüsselverluste und Schlossdefekte sind unverzüglich an den Hausmeister zu melden. Eigenmächtige Nachfertigungen von Schlüsseln, Ein-, Um- und Ausbau sowie die Zerstörung von Schlössern sind untersagt. Hausschlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Haustüren des Wohnheims sind immer geschlossen zu halten.
  16. Der Empfang von Gästen ist bei gleichzeitiger Anwesenheit des Mieters zulässig. Eine über eine Woche hinausgehende Unterbringung hausfremder Personen bedarf aufgrund der Zweckbindung des Wohnraums der Anmeldung beim Studentenwerk.
  17. Die Hausbriefkastenanlage wird vom Hausmeister mit der entsprechenden Zimmer-Nummer versehen. Für das Anbringen eines Namensschildes am Hausbriefkasten ist der Mieter selbst verantwortlich.
  18. Kraftfahrzeuge sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abzustellen. Zuwiderhandlungen - insbesondere, wenn dadurch Anfahrten für Ver- und Entsorgungs- oder Rettungsfahrzeuge versperrt werden -berechtigen zu gebührenpflichtigem Abschleppen der Fahrzeuge. Für die Fahrzeugsicherheit übernimmt das Studentenwerk keine Garantie.
  19. Fahrräder sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen oder in den Fahrradräumen abzustellen. Ein Abstellen im Verkehrsflächenbereich des Wohnheimes (Korridor, Hausflur, Aufgang o.ä.) oder in den Wohnräumen ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen können Fahrräder durch den Hausmeister entfernt werden. Für die Sicherheit der Fahrräder übernimmt das Studentenwerk keine Haftung.
  20. Das Abstellen von Gegenständen, Mobiliar o. ä. in Hausfluren, Treppenhäusern, Aufzügen, Gemeinschaftsräumen u. a. ist nicht gestattet. Ebenso ist in diesen Bereichen das Anbringen von Plakaten, Wandschmuck u. ä. untersagt, soweit nicht spezielle Flächen für diesen Zweck vorhanden sind. Das Anbringen von Fahnen, Transparenten, Blumenkästen o. ä. an den Fenstern, Balkonen sowie an der Fassade ist nicht gestattet. Für den Licht- bzw. Sichtschutz an den Fenstern der Mietsache sollen übliche Gardinen bzw. Rollos verwendet werden. Die Verwendung von Materialien, wie Zeitungspapier, Silberfolie usw. führt bei Sonneneinstrahlung zu thermischen Spannungsrissen und ist zu unterlassen.
  21. Das Studentenwerk ist um eine Reduzierung der Müllkosten bemüht und bietet dafür Möglichkeiten der Mülltrennung. Die Mieter verpflichten sich ausdrücklich, im Rahmen der bestehenden Angebote eine Mülltrennung durchzuführen. Dazu sind auch die städtischen Entsorgungsbehältnisse für Glas, Papier und Pappe zu nutzen. Informationen über Details der Mülltrennung und Standorte der Entsorgungsbehälter geben die Hausmeister.
  22. Das Grillen ist nur mit Genehmigung des Studentenwerks, nur auf den vorhandenen Grillplätzen und nur bis 22:00 Uhr gestattet. Die Grillplätze sind sauber zu hinterlassen.
  23. Wohnheimspezifische Ergänzungen der Hausordnung sind möglich und werden vom Studentenwerk durch Aushang bekanntgegeben. Diese Festlegungen sind gleichermaßen einzuhalten.
  24. Verstöße gegen die Hausordnung, insbesondere die Störung des Hausfriedens, können zu Abmahnungen, Schadenersatzforderungen und zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.

Studentenwerk Dresden