Überbrückungshilfe vom Bund kann von Studenten beantragt werden
Studentenwerk Dresden press release 4/2020 from 16.06.2020
Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nachweislich besonders bedürftige Studenten in pandemiebedingter akuter Notlage. Anträge können ab sofort online unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de gestellt werden. Der Umfang dieser Überbrückungshilfe vom Bund beträgt insgesamt 100 Millionen Euro.
Antragsberechtigt sind alle Studenten an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, aus dem In- und Ausland, und unabhängig von Alter oder Semesterzahl.
Der Zuschuss kann bis zu einer Höhe von 500 Euro jeweils einzeln für die Monate Juni, Juli und August 2020 online beantragt werden. Der Zuschuss-Antrag für Juni muss noch bis Ende Juni gestellt werden.
Aus technischen Gründen können die Anträge jedoch erst ab 25. Juni 2020 bei den jeweiligen Studenten- und Studierendenwerken, somit auch beim Studentenwerk Dresden, bearbeitet und geprüft sowie Auszahlungen veranlasst werden.
BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Sozialberatung des Studentenwerks Dresden
Kontakt für Journalisten:
Regina HeinrichGeschäftsbereichsleiterin Beratung und Soziales
Studentenwerk Dresden
Tel.: 0351 4697-663
E-Mail: regina.heinrich@studentenwerk-dresden.de Dr. Heike Müller
Pressesprecherin
Studentenwerk Dresden
Tel.: 0351 4697-529
E-Mail: heike.mueller@studentenwerk-dresden.de
Das Studentenwerk Dresden hat ca. 600 Mitarbeiter und betreut ca. 43.000 Studierende von sieben Hochschulen und einer Staatlichen Studienakademie in Dresden, Zittau und Görlitz. Das Leistungsspektrum umfasst die Studienfinanzierung, Verpflegung in Mensen und Cafeterien, Wohnheim-Bewirtschaftung, Kulturförderung und internationale Austausche. Darüber hinaus gibt es eine Sozial- und Rechtsberatung, Psychosoziale Beratungsstelle, zwei Kindertageseinrichtungen, eine Kinder-Kurzzeitbetreuung und Beratung für Studierende mit Kind.
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