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Bildungsförderungen im Überblick

Published on 25.04.2022Author: M. Herrmann

StockSnap / pixabay.com
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Im Laufe ihres Berufslebens absolvieren sehr viele Arbeitnehmer Fort- oder Weiterbildungen, um auf der Karriereleiter ein Stück weiter nach oben zu gelangen oder auch, um einfach neues Wissen zu erwerben. Da Weiterbildungen teilweise sehr kostenintensiv sind und nur in wenigen Fällen vom Arbeitgeber übernommen werden, stellt sich vielen jedoch die Frage, wie sie diese finanzieren sollen. Insbesondere dann, wenn man sich in einer Arbeitslosigkeit befindet, sind Weiterbildungen für einige Menschen unbezahlbar.

Tatsächlich gibt es jedoch mehrere Möglichkeiten, Weiterbildungen fördern zu lassen. Hier springen statt dem Arbeitgeber dann Bund und Länder ein und übernehmen die Kosten bei bestimmten Trägern. Welche Förderungen es gibt, wo sie beantragt werden und welche Voraussetzungen es dafür gibt, sehen wir uns nun genauer an.

Der Bildungsgutschein

Sowohl Arbeitssuchende als auch Personen, denen eine Arbeitslosigkeit bevorsteht, können den Bildungsgutschein in Anspruch nehmen. Dazu muss man bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter entsprechend gemeldet sein. Alternativ können auch Arbeitnehmer diesen Bildungsgutschein nutzen, sofern eine Weiterbildung dazu dient, den Arbeitsplatz langfristig zu erhalten. In jedem Fall muss nach der Auswahl der gewünschten Weiterbildung ein persönliches Gespräch erfolgen, um den Bildungsgutschein von Arbeitsagentur oder Jobcenter zu erhalten.

Der Bildungsträger, bei dem der Gutschein eingelöst werden soll, sowie auch die Weiterbildung selbst, müssen allerdings nach AZAV zertifiziert sein – nur dann werden die Kosten in voller Höhe übernommen. Der Bildungsgutschein selbst enthält stets Angaben zum Weiterbildungszweck, zur Dauer und eine regionale Gültigkeit. Er muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt eingelöst werden.

Förderung entsprechend dem Qualifizierungschancengesetz

Wer neue Kenntnisse erwerben und damit dann neue Aufgaben im aktuellen Job übernehmen will, kann in Rücksprache mit dem Arbeitgeber eine geförderte Weiterbildung entsprechend dem Qualifizierungschancengesetz absolvieren. Dabei kann die Arbeit vorübergehend niedergelegt und die Weiterbildung in Vollzeit gemacht werden, denn neben den Weiterbildungskosten werden auch die Lohnkosten übernommen.

Auf diese Weise wird dem Arbeitnehmer eine Sicherung des Jobs ermöglicht und gleichzeitig der Arbeitgeber entlastet. Die Förderung der Weiterbildungskosten liegt dabei bei 15 Prozent bis 100 Prozent, die der Lohnkosten bei 25 Prozent bis 75 Prozent – abhängig von der Betriebsgröße. Der Arbeitnehmer darf in den vier Jahren zuvor keine ähnliche Weiterbildung absolviert haben.

Im Übrigen können auch Arbeitgeber selbst auf Basis des Qualifizierungschancengesetzes Förderungen beantragen und ihren Mitarbeitern so wichtige Weiterbildungen ermöglichen. Die Voraussetzungen sowie die Höhe der Förderung sowohl für die Weiterbildungs- als auch die Lohnkosten entsprechen den bereits genannten. Auf diese Weise kann ein Arbeitgeber bezüglich der Themen digitale Transformation, Fachkräftemangel und steigender Wettbewerb vorsorgen und profitiert schließlich von erhöhter Produktivität bis hin zur Stärkung der Bildung und der Arbeitszufriedenheit seiner Mitarbeiter.

Die Bildungsprämie

Geringverdiener mit einem Einkommen von maximal 20.000 Euro jährlich, können für Weiterbildungen die Bildungsprämie beantragen. Dazu müssen sie mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein, können sich aber auch in vorübergehender Eltern- oder Pflegezeit befinden. Die Weiterbildung muss außerdem zwingend berufsrelevant sein.

Deutschlandweit gibt es mehr als 500 Beratungsstellen, bei denen eine solche Bildungsprämie nach einem persönlichen Gespräch ausgestellt wird. Die Förderungshöhe beträgt maximal 500 Euro, dabei werden maximal 50 Prozent der Kosten der Weiterbildung und der anschließenden Prüfung abgedeckt.

Neben dem Prämiengutschein gibt es alternativ noch den Spargutschein, mit dem auch das Ansparguthaben entsprechend dem Vermögensbildungsgesetz genutzt werden kann.

Aufstiegs-Bafög

Neben dem Studenten-Bafög gibt es für Arbeitnehmer auch das Aufstiegs-Bafög, welches einen Zuschuss und ein Darlehen kombiniert. Es richtet sich speziell an Nicht-Akademiker und fördert unter anderem Meisterkurse oder Fachwirt- und Technikerfortbildungen. Selbst eine Vollzeit-Förderung kann unter Umständen in Anspruch genommen werden. Dabei ist spielt sowohl das Einkommen als auch anderweitiges Vermögen keine Rolle.

Beantragen kann man das Aufstiegs-Bafög im entsprechenden Bundesland, in dem man wohnhaft ist. Die zuständige Behörde kann je nach Bundesland dann beispielsweise eine Förderung bis zu einer maximalen Höhe von 15.000 Euro genehmigen, was oft schon die gesamten Weiterbildungskosten abdeckt, oder diese auch mit 50 Prozent bezuschussen. Der Rest würde dann von der KfW als Darlehen dazugegeben werden. Bei Vollzeit-Weiterbildungen bekommen die Teilnehmer außerdem auch teilweise den Lebensunterhalt finanziert.

Zukunftsstarter-Initiative

Junge Erwachsene ab 25 mit Berufserfahrung aber ohne abgeschlossene Ausbildung können auch durch das Zukunftsstarter-Projekt der Bundesagentur für Arbeit beim Erhalt eines Berufsabschlusses unterstützt werden. Es handelt sich dabei meist um geringqualifizierte Arbeitssuchende oder, wie erwähnt, Berufstätige ohne Berufsabschluss, um geringqualifizierte Personen, die seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben oder um Berufsrückkehrer bzw. Wiedereinsteiger.

Durch das Programm werden beispielsweise Kurse zur Vorbereitung auf die Externenprüfung, Maßnahmen zum Erwerb von Teilqualifikationen oder Grundkompetenzen und Umschulungen gefördert. Sowohl die Kosten für die Weiterbildung selbst als auch Fahrt-, Kinderbetreuungs- und eventuell auch Unterbringungs- und Verpflegungskosten werden übernommen.

Förderung für den beruflichen Wiedereinstieg

Wird aus gesundheitlichen Gründen jeder Art die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt oder sogar gefährdet, kann eine berufliche Rehabilitation beantragt werden. Gefördert werden dabei dann unter anderem Hilfen zum Erhalt eines Arbeitsplatzes oder auch bei der Jobsuche, die berufliche Anpassung bzw. Weiterbildung und weitere Maßnahmen – je nach Bedarf.

Natürlich müssen diese Maßnahmen den erneuten Einstieg in den Beruf, die Fortsetzung der Beschäftigung am vorherigen Arbeitsplatz oder eine berufliche Veränderung zur Folge haben.

Übernommen werden diese Kosten beispielsweise durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft, sofern es sich um Einschränkungen durch eine Berufskrankheit oder nach einem Arbeit- oder Wegeunfall handelt. Auch das Arbeitsamt oder die Deutsche Rentenversicherung können jedoch in diesem Fall einspringen.

Fazit

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, eine Förderung für eine Weiterbildung zu erhalten. Dabei spielt das Einkommen häufig keine Rolle – nahezu jeder hat Chancen und manchmal sogar Anspruch auf gewisse Förderungen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es lohnt sich daher, eine entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen und seine Möglichkeiten zu besprechen.

Selbst nach einer Weiterbildung können die Kosten in der nächsten Steuererklärung noch (teilweise) als Werbungskosten abgesetzt werden, was demnach nochmal eine Erleichterung darstellt. Wichtig ist dabei, dass Belege über beispielsweise während der Weiterbildung angefallene Fahrtkosten oder Verpflegungsmehraufwand aufbewahrt werden. Auch diese Kosten sind dann absetzbar.

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