Hochdruckphase im Wohnen beginnt

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Ab Mitte Juli begann für die Belegungsmitarbeiter der Abteilung Wohnen und deren Chefin Anette Effner eine ganz heiße Phase – erstmalig in diesem Jahr können sich die Studenten erst dann um einen Wohnheimplatz bewerben, wenn Sie einen Wohnberechtigungsnachweis vorlegen können. Was ist das eigentlich? Das kann die Kopie des Zulassungsbescheides der Hochschule oder der dem Meldebogen beiliegende Brief des Imma-Amtes sein (bei Erstsemestern) oder auch ein Original der Immatrikulationsbescheinigung (bei Studenten höherer Semester).

Mit diesem Wohnberechtigungsnachweis und natürlich dem Wohnheim-Antrag kann man sich dann schriftlich oder persönlich beim Studentenwerk um einen Wohnheimplatz bewerben. Und da das Versenden der Zulassungen der Hochschulen jetzt erst beginnt, steht in der Abteilung Wohnen viel, viel Arbeit an - konzentriert sich ja nun die Bearbeitung der Wohnheimanträge auf zwei, statt wie früher auf fünf Monate. Für die Mitarbeiter der Abteilung Wohnen heißt dies: kein Urlaub ab Mitte Juli und möglichst wenig Ausfallzeiten.

Warum wurde diese Neuregelung getroffen? Bisher konnten sich die Studenten ab April für das Wintersemester bewerben. Viele der künftigen Studenten haben sich an mehreren Hochschulstandorten um einen Studienplatz und natürlich eine Unterkunft beworben.

Dann wurde oft vergessen, dort wieder abzusagen, wo man sich vorsorglich auch beworben hatte. Ca. 1/3 aller Bewerber sagte dann früher oder später ab, und die Folge war, dass Studenten, die erst sehr spät für Dresden eine Zulassung bekamen, oftmals keine Chance auf einen Wohnheimplatz hatten und sich anderweitig orientieren mussten. Andererseits konnten die zu spät abgesagten Plätze nur schwer wieder vermietet werden oder mit sehr großem Aufwand.

Das soll nun anders werden. Die meisten der westdeutschen und eine Reihe ostdeutscher Studentenwerke vergeben ihre Wohnheimplätze schon nach dieser Regelung. Also – Anträge ab Zulassung, Platzvergabe ab August.

Für die ausländischen Studenten gibt es andere Regelungen: Jedes Jahr bewerben sich ca. 300 Studenten aus dem Ausland, 150 – 170 reisen dann tatsächlich an. Bewerben können sich die ausländischen Studenten ohne Zulassung, die Abteilung Wohnen reserviert ein Platzkontingent, und bei Anreise wird ein geeigneter Platz ausgesucht und vergeben.

Wer als ausländischer Student allerdings ein Servicepaket beim Studentenwerk beantragt, kann sich im Vorfeld sein Wunschwohnheim aussuchen, erhält weitere Leistungen, wenn gewünscht, muss allerdings die Miete für sechs Monate im Voraus bezahlen. Dafür verzichtet das Studentenwerk auf den Kurzzeitmietzuschlag und eventuelle Mietanpassungen.

Manchmal kommen ganze ausländische Studentengruppen aufgrund von bilateralen Hochschulbeziehungen für 10 Monate bis zwei Jahre nach Dresden. Das läuft über die Akademischen Auslandsämter und ist für die Abteilung Wohnen recht günstig, da meist ein Assistent der jeweiligen Fakultät für die Betreuung zuständig ist.

Bleibt nur noch zu wünschen, dass die Mitarbeiterinnen der Abteilung Wohnen für die nächsten zwei Monate einen möglichst kühlen Kopf bewahren und dass die ca. 1500 freien Wohnheimplätze alle möglichst wunschgemäß vergeben werden können.

Hannelore Webel

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