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Nicht vergessen - noch bis Ende März kann die Umzugsbeihilfe beantragt werden!

An article published in SPIEGEL-EI edition2/2012, valid from 06.02.2012 to 04.03.2012.

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Die Landeshauptstadt Dresden zahlt auch im Jahr 2012 eine Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 Euro an Studenten, die in Dresden studieren und ihren Hauptwohnsitz deshalb erstmals von außerhalb nach Dresden verlegt haben. Zu Redaktionsschluss lagen bereits 2.600 Anträge im Geschäftsbereich Wohnen vor!

  • Die Anmeldung der Hauptwohnung muss in der Zeit von Januar bis Dezember 2011 erfolgt sein.
  • Noch bis zum 29. März 2012 kann der Antrag auf Umzugsbeihilfe im Studentenwerk, Geschäftsbereich Wohnen gestellt werden. Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen!
  • Die Überweisung der Beihilfe erfolgt durch das Studentenwerk Dresden auf ein Inlandskonto. Antragsformulare sind im Studentenwerk erhältlich.
  • Sie können auch von der Website der Stadt Dresden oder des Studentenwerks ausgedruckt werden.
  • Sprechzeiten im Geschäftsbereich Wohnen: Mo 09:00 - 12:00 Uhr, Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr, Mi 09:00 - 12:00 Uhr und Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr.
  • Zur Antragstellung sind vorzulegen: Vollständig ausgefüllter Antrag, gültiger Studentenausweis, gültiger Personalausweis oder Reisepass, Anmeldebestätigung über den Hauptwohnsitz in Dresden.

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