Studenten fragen - Studentenwerk antwortet

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Frage: Isabell F. macht sich Gedanken um ihr ERASMUS-Semester und fragte uns: Wie kann ich für mein Auslandsstudium BAföG beantragen?

Antwort: Erste Regel bei einem geplanten Auslandsaufenthalt: Den Antrag ca. sechs Monate vor Beginn der Auslandsausbildung stellen. Das zuständige Auslandsamt finden Sie hier: www.das-neue-bafoeg.de. Außer den für die BAföG-Antragstellung üblichen Formblättern benötigen Sie auch ein Formblatt 6.

Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz kann eine Ausbildung an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden. Bei Auslandsausbildungsaufenthalten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen einer ausländischen und einer (oder mehreren) inländischen Ausbildungsstätten kann der Abschnitt nur für die nachgewiesene Dauer gefördert werden. Auslandsausbildungsaufenthalte im Rahmen einer Inlandsausbildung außerhalb der Europäischen Union sind für die Dauer von einem Jahr bzw. bei Vorliegen besonderer Gründe für maximal zweieinhalb Jahre förderungsfähig. Ein Ausbildungsabschnitt außerhalb der EU/Schweiz kann nur gefördert werden, wenn er dem Ausbildungsstand förderlich ist (d. h. regelmäßig Grundkenntnisse in einem mindestens einjährigen Studium im Inland erworben wurden) und mindestens teilweise auf die Inlandsausbildung angerechnet werden kann.

Auslandspraktika können gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule durchgeführt werden und die besonderen Förderungsvoraussetzungen für Auslandspraktika erfüllt sind. Dazu gehört, dass das Praktikum für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in den Ausbildungsbestimmungen geregelt sein muss. Die vorgeschriebene Dauer muss mindestens zwölf Wochen betragen und das Auslandspraktikum muss nach dem Ausbildungsstand förderlich sein.

Bei einem Auslandsaufenthalt werden abweichend von der Inlandsförderung besondere Zuschläge zum Bedarf gewährt:

  • notwendige Studiengebühren bis zu 4.600 EUR im Jahr (nachweispflichtig),
  • innerhalb Europas eine Hin- und Rückfahrt je 250 EUR,
  • außerhalb Europas eine Hin- und Rückfahrt je 500 EUR,
  • evtl. Zusatzkosten der Krankenversicherung für Studierende (bis zur Höhe der Zuschläge gemäß § 13a BAföG),
  • Länderzuschläge für Länder außerhalb der EU/Schweiz zwischen 50 EUR und 315 EUR.

Bei weiteren Fragen hilft auch gern das Servicebüro des Studentenwerks Dresden.

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