Neuer Rundfunkbeitrag ab Januar 2013

An article published in SPIEGEL-EI edition8/2012, valid from 05.11.2012 to 02.12.2012.

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Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wird ab 01.01.2013 in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt. Mit Inkrafttreten des novellierten Rundfunkrechts am 1. Januar 2013 werden die bisherigen Rundfunkgebühren durch einen Rundfunkbeitrag ersetzt.

Ab Januar 2013 wird pro Wohnung eine Grundpauschale für alle Geräte berechnet. Jeder Haushalt zahlt dann monatlich 17,98 EUR, und zwar gleichgültig, welche bzw. ob überhaupt Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt werden. Sind dann alle Wohnheimbewohner verpflichtet, die Rundfunkgebühr bzw. den Rundfunkbeitrag zu entrichten (bekannt auch als „GEZ“-Gebühr)? Für diejenigen, die bereits ein Fernsehgerät angemeldet haben, ändert sich grundsätzlich nichts. Damit sind dann auch sämtliche möglichen Nutzungsarten abgedeckt, also auch die Nutzung im Kraftfahrzeug. Der Beitrag ist für jeweils drei Monate zu zahlen.

Als Wohnung zählt grundsätzlich jede baulich abgeschlossene Wohneinheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen - also nicht durch einen anderen Wohnraum - betreten werden kann. Einzelapartments, Doppelapartments und die sog. Wohngruppen (analog zur Wohngemeinschaft) in Wohnheimen dürften jeweils als eine Wohnung anerkannt werden.

Was passiert, wenn man nicht bezahlt?

Mit der Haushaltsabgabe können sich nun auch „Schwarzseher“ nur noch schwerlich vor der Zahlung „drücken“. Kam man bisher relativ leicht um die Gebührenzahlung herum, weil die GEZ nachweisen musste, dass gebührenpflichtige Rundfunkgeräte vorhanden waren, muss man nun selbst nachweisen, dass nicht einmal die Möglichkeit besteht, Rundfunk zu empfangen - kann man dies nicht, muss der Beitrag entrichtet werden, wenn man nicht befreit ist. Achtung! Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Den ausführlichen Beitrag zum Thema und Antwort auf viele weitere Fragen finden Sie hier:
www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/newsartikel-2059.html
Weitere Informationen sind beispielsweise im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de zu finden; dort erhalten Sie auch das Antragsformular für die Befreiung von der Beitragspflicht.

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