Fragen zur Studienfinanzierung

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An dieser Stelle veröffentlicht das SPIEGEL-EI häufig gestellte Fragen zum Thema Studienfinanzierung:

Frage: Was kann man tun, wenn die Eltern den von ihrem Einkommen angerechneten Betrag nicht als Unterhalt leisten oder die erforderlichen Auskünfte nicht erteilen?

Antwort: Auf Antrag des Auszubildenden (Formblatt 8; Termine beachten!) können Vorausleistungen erbracht werden, wenn Eltern/Elternteile keine Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse machen und damit der Anspruch auf Ausbildungsförderung nicht berechnet werden kann bzw. wenn Eltern den nach dem BAföG ermittelten angerechneten Betrag von ihrem Einkommen nicht oder nicht in voller Höhe als Unterhalt zahlen.

Im Vorausleistungssystem „springt“ - einfach erklärt - in bestimmten Fällen das Land (indem es die BAföG-Mittel auszahlt) anstelle des Unterhaltes der Eltern ein, damit das Studium nicht wegen fehlender Finanzierung abgebrochen werden muss.

Der vorausgeleistete Betrag ist im Grunde kein „reguläres“ BAföG, sondern ein „Unterhaltsvorschuss“, den das Amt dann später gegen unterhaltspflichtige Eltern geltend macht. Hierfür sind allein die unterhaltsrechtlichen Bedingungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu beachten. Das Vorausleistungsverfahren bietet die Möglichkeit, vergleichsweise schnell Unterhalt zu erhalten. Diese Leistung kann überdies in bestimmten Fällen einen gerechten Ausgleich zwischen den pauschalierenden Vorschriften des BAföG und dem individuellen Unterhaltsrecht schaffen und deshalb auch im Einvernehmen mit den Eltern in Anspruch genommen werden. Die Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Studienfinanzierung empfehlen in jedem Fall eine persönliche Vorsprache, da eine umfangreiche Beratung zum Vorausleitungsverfahren angebracht ist. Dies gilt im Übrigen auch bei der Auskunfts- oder Zahlungsverweigerung des eigenen Ehegatten oder Lebenspartners.

Öffnungszeiten des Servicebüros Studienfinanzierung:

Mo und Mi 9:00 - 16:00 Uhr,
Di 12:00 - 16:00 Uhr,
Do 9:00 - 13:00 Uhr
Fr 9:00 - 15:00 Uhr

Mehr Infos: www.studentenwerk-dresden.de/finanzierung/

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