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Hallo Studienanfänger, sind die finanziellen Fragen fürs Studium schon geregelt?

An article published in SPIEGEL-EI edition19/2004, valid from 11.10.2004 to 24.10.2004.

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Haben Sie schon Antrag auf BAföG gestellt? BAföG ist die Kurzbezeichnung für Bundesausbil-dungsförderungsgesetz. Nach dem Grundsatz dieses Gesetzes haben Sie Anspruch auf Förderung einer Ihren individuellen Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Ausbildung bis zum berufsqualifizierenden Abschluss, wenn Ihnen die finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt und die Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Über die Höhe der Förde-rung wird nur auf Antrag entschieden. Bei der Entscheidung werden die jeweiligen individuellen und familiären Gegebenheiten des Auszubildenden im Einzelfall berücksichtigt.

Die Studenten der Dresdener Hochschulen geben die Anträge auf Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Dresden, Amt für Ausbildungsförderung (Postanschrift: Fritz-Löffler-Str.18, 01069 Dresden), rechtzeitig (s. u.) ab, wenn Sie keinen Monat verschenken wollen.
Studenten der Hochschule Zittau/Görlitz und des IHI wenden sich an das Studentenwerk Dresden, Außenstelle Zittau, Amt für Ausbildungsförderung (Postanschrift: Hochwaldstraße 12, 02763 Zittau), um den Antrag abzugeben.

Folgende Maximalbeträge können ausgezahlt werden:

Der Grundbedarf beträgt 333 EUR, er erhöht sich um 44 EUR für Auszubildende, die während der Ausbildung bei den Eltern wohnen, bzw.133 EUR für Auszubildende, die während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen.

Der Bedarf erhöht sich außerdem für - Auszubildende, die eine Miete zahlen, die höher als 133 EUR ist, um die Differenz, jedoch maximal um 64 EUR.

Ferner ergibt sich eine weitere Bedarfserhöhung (max. 50 EUR) für Auszubildende mit eigener beitragspflichtiger Kranken- und Pflegeversicherung.

Der höchstmögliche Gesamtbedarf beträgt somit für Geförderte ohne eigene Krankenversicherung / Pflegeversicherung 530 EUR, mit eigener Krankenversicherung / Pflegeversicherung 585 EUR

Es lohnt sich, einen Antrag zu stellen und den Anspruch prüfen zu lassen. Wenn sich ergibt, dass Ausbildungsförderung zu leisten ist, so entsteht der Anspruch ab dem Monat, in dem die Lehrveranstaltungen beginnen, wenn spätestens in diesem Monat der Antrag im Amt eingeht. Ansonsten kann Förderung erst ab dem Monat der Antragstellung geleistet werden.

Einige Studenten beantragen keine Förderung, weil ihnen das Antragsverfahren zu umständlich oder „BAföG ohnehin lediglich ein Darlehen“ ist. IRRTUM!

Die Förderung ist im Regelfall zur Hälfte Zuschuss (also geschenkt) und zur anderen Hälf-te ein zinsloses Darlehen, das weit nach dem Ende des Studiums und wegen bestimmter möglicher Teilerlassregelungen meist nicht einmal in voller Höhe zurückzuzahlen ist.

In einem einfachen Förderungsfall sind nur wenige Unterlagen notwendig:

Zwar hat der Gesetzgeber für die Beantragung Formblätter vorgeschrieben. Diese kann aber jeder kostenlos im Amt für Ausbildungsförderung abholen oder sich aus dem Internet besorgen.

Die folgenden Formblätter sind einzureichen:

- Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung)

Hier sind alle Fragen vom Auszubildenden zu beantworten und als Anlagen zum Antrag der Mietvertrag als Kopie und ggf. die Nachweise über eigenes Einkommen und Vermögen vorzulegen.

- Anlage zum Formblatt 1 (schulischer und beruflicher Werdegang)

Hier wird Wert auf die lückenlose Angabe und die Vorlage der erforderlichen Belege gelegt. Die Anlage ist von jedem Erstantragsteller auszufüllen. Das Amt prüft an Hand der Angaben, ob eine Förderung dem Grunde nach möglich ist bzw. ob bei der Berechnung des Förderan-spruches die Einkommen der Eltern außer Betracht bleiben können (elternunabhängige För-derung).

- Formblatt 2 oder die maschinell erstellte und von der Hochschule i. d. R. nach der Ein-schreibung ausgehändigte Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG.

- Formblatt 3 (von den leiblichen Eltern und ggf. vom Ehegatten auszufüllen)
Jeder leibliche Elternteil und ggf. der Ehegatte erklärt das Einkommen des vorletzten Kalen-derjahres (also im Jahr 2002) auf je einem Formblatt und legt geeignete Einkommensnachweise bei (z. B. vollständiger Einkommensteuerbescheid in Kopie, Bescheide vom Arbeitsamt, Rentenbescheide, Bescheinigungen über Netto-Krankengeld).

Alles klar? Dann verschenken Sie nichts, stellen Sie Antrag auf BAföG! Und wenn Sie noch Fragen haben, schauen Sie in unserem Servicebüro oder bei der für Sie zuständigen Sach-bearbeiterin vorbei. Lassen Sie sich von uns beraten. Dafür sind wir da.

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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