Wohnen für Anfänger: (my) best time @ wohnheim

An article published in SPIEGEL-EI edition7/2013, valid from 30.09.2013 to 27.10.2013.

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Etwa fünfzehn Prozent aller Studienanfänger wohnen in Wohnheimen des Studentenwerks

Zu Beginn dieses Wintersemesters finden 2.390 Studenten ihr neues "Zuhause auf Zeit" in unseren Studentenwohnheimen; 2.025 in Dresden und 365 in Zittau und Görlitz. Insgesamt stehen für die Studierenden ca. 6.800 Wohnheimplätze zur Verfügung. Für alle "Wohnheim-Anfänger" und alle anderen Mieter in unseren Wohnheimen wollen wir an dieser Stelle wichtige Tipps rund um das Wohnen geben:

Mietvertrag – Fristen beachten!

Der Mietvertrag ist grundsätzlich befristet, in den meisten Fällen bis zum Ende der Regelstudienzeit. Die Kündigung durch den Mieter ist - unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Monaten - jederzeit möglich. Soll der Auszug jedoch innerhalb der ersten zwölf Monate erfolgen, so ist dies grundsätzlich nur durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages möglich. Dieser beinhaltet die Leistung einer Abstandszahlung in Höhe der Kaution. In begründeten Fällen ist gemäß der Benutzungsordnung auch eine Verlängerung des Vertrages möglich. Wichtig ist, dass Sie uns bei mehrmonatiger Abwesenheit Ihre Kontaktadresse - auch im Ausland - mitteilen, damit unsere Briefe Sie erreichen.

Umzugsantrag ab 1. November stellen

Für alle, die mit dem jetzigen Wohnheimplatz nicht zufrieden sind, besteht ab 1. November die Möglichkeit, einen Umzugsantrag zu stellen. Die für Ihr derzeitiges Wohnheim zuständige Sachbearbeiterin Vermietung hält ein entsprechendes Formular für Sie bereit. Wichtig ist, dass Sie sich für ein konkretes Haus entscheiden, und die Zeit bis zum 1. November nutzen, um sich in den Wohnheimen umzusehen. Für jedes Wohnheim wird eine Warteliste geführt, auf die Ihr Umzugsantrag gesetzt wird. Auf unserer Website können Sie sich jederzeit informieren, an welcher Stelle der Warteliste Sie stehen.

Zimmer im Wohnheim Wundtstraße 1 (Foto: Klaus Stemmler)
Neues Zuhause: Zimmer in einer WG des Wohnheims Wundtstraße 1. (Foto: Klaus Stemmler)

Hilft in allen Notlagen – der Hausmeister

Ihr Hausmeister ist Ihr Ansprechpartner vor Ort. Wenn der Wasserhahn tropft oder die Schranktür kaputt ist, dann teilen Sie ihm das umgehend mit einem kleinen Reparaturauftrag schriftlich mit. Wollen Sie Ihrem Zimmer einen neuen Anstrich geben, so reden Sie auch darüber mit Ihrem Hausmeister. Er bestätigt die Notwendigkeit des "Tapetenwechsels" und stellt damit sicher, dass Ihnen der Großteil Ihrer finanziellen Aufwendungen für diese Aktion vom Studentenwerk erstattet wird (Quittungen aufheben!). Lassen Sie sich vom Hausmeister bitte auch zusätzliches Mobiliar, das Sie mit ins Zimmer bringen, bestätigen.

Wenn schwerwiegendere Probleme im Wohnheim auftreten, können Sie sich auch an den zuständigen Wohnheimbereichsleiter wenden. Sitz und Telefonnummer des Bereichsleiters und viele andere wichtige Termine und Hinweise finden Sie im Schaukasten Ihres Wohnheimes.

Internet – wie und wo?

Für die Internetanbindung in Ihrem Zimmer gibt es studentische Netzadministratoren, an die Sie sich zur Installation eines solchen Anschlusses wenden können. Wer diese Administratoren sind - siehe Schaukasten.

Auf zur Meldestelle – innerhalb der ersten 14 Tage

Soweit nicht schon geschehen, melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde hier in Dresden an. Auch diese Adresse finden Sie - im Schaukasten. Für alle, die im Laufe eines Jahres ihren Hauptwohnsitz zum Zwecke des Studiums erstmals nach Dresden verlegen, gewährt die Stadt Dresden eine einmalige Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 Euro. Diese Umzugsbeihilfe kann in den ersten drei Monaten des Folgejahres im Geschäftsbereich Wohnen des Studentenwerks persönlich beantragt werden. Informationen zu Umzugsbeihilfe und Zweitwohnsitzsteuer finden Sie unter www.dresden.de.

Für Wohnberechtigung Imma-Bescheinigung einreichen!

Auch wenn Ihr Mietvertrag für die gesamte Studienzeit gilt, müssen Sie Ihre Wohnberechtigung innerhalb der ersten zwei Monate eines jeden Semesters durch Abgabe eines Originals Ihrer Immatrikulationsbescheinigung bei Ihrer Sachbearbeiterin Vermietung nachweisen. Melden Sie bitte rechtzeitig Änderungen, die Ihre Bankverbindung betreffen. Gebucht wird die Miete immer am Siebenten des Monats.

Was tun, wenn das Praktikum im Ausland stattfindet?

Wenn Sie Ihren Wohnheimplatz für ein Semester untervermieten möchten, weil Sie im Praktikum oder Urlaubssemester sein werden, dann können Sie über unsere Online-Untermietbörse auf der Website des Studentenwerks Ihr Zimmer anbieten und einen wohnberechtigten Untermieter suchen. Untermietverhältnisse müssen Sie von ihrer Sachbearbeiterin Vermietung genehmigen lassen.

Wir hoffen und wünschen, dass Ihnen das Wohnen im Studentenwohnheim Spaß macht, dass Sie viele nette Leute kennen lernen, Ihr Studium bestens absolvieren und sagen können: my best time @ wohnheim! Einen guten Start ins Wintersemester 2013/14 wünscht allen der Geschäftsbereich Wohnen.

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