Erstmals Umfrage zur studentischen Rechtsberatung

An article published in SPIEGEL-EI edition9/2013, valid from 25.11.2013 to 05.01.2014.

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Während des Sommersemesters 2013 führte das Studentenwerk Dresden zum ersten Mal eine Online-Umfrage zur studentischen Rechtsberatung durch.

Das Studentenwerk Dresden bietet Rechtsberatung für Studierende im Rahmen des Sächsischen Hochschulgesetzes an. Sie wird durch den Justiziar sowie einen weiteren Juristen im Studentenwerk Dresden und an den Standorten Zittau und Görlitz regelmäßig durchgeführt. Unter Beachtung der Beschränkungen des Rechtsberatungsgesetzes können Studierende eine niedrigschwellige Beratung kostenlos in Anspruch nehmen, ohne vorher Anträge auf Beratungshilfe stellen zu müssen. Die Beratung beschränkt sich darauf, Auskunft über die Rechtslage und den möglichen Rechtsweg zu erteilen. Eine Vertretung des jeweiligen Studierenden oder gar die Führung von Rechtsstreiten vor Gericht sind ausgeschlossen.

Studentische Rechtsberatung
Studentische Rechtsberatung beim Justiziar des Studentenwerks Dresden

Jahr für Jahr kommen mehr Studierende, um sich Rat zu holen. Nun wollte das Studentenwerk wissen, wie zufrieden die Studierenden mit der Rechtsberatung sind und welche Veränderungen gewünscht werden. Aus den 59 ausgefüllten Fragebögen können einige Schlussfolgerungen gezogen werden:

Informationsquellen:

Ca. 36 Prozent sind über die Website des Studentenwerks auf die studentische Rechtsberatung aufmerksam geworden. Ein Sechstel erhielt den Hinweis zur Rechtsberatung über Kommilitonen/Freunde/Bekannte. Knapp 30 Prozent erfuhren erst über die Umfrage, dass es eine solche Beratungsform gibt.

Häufigkeit der Nutzung:

Die meisten Studierenden kommen nur einmal zur Rechtsberatung. Bei Mehrfachnutzern stehen wechselnde Probleme an.

Problemfälle:

40 Prozent der Beratungsfälle beziehen sich auf das Mietrecht, wobei es sich vorrangig um Probleme auf dem freien Wohnungsmarkt (und nicht im Studentenwohnheim) handelt. Ein Viertel der Beratungen entfallen auf das BAföG. Dabei geht es um eine ergänzende BAföG-Beratung in Verbindung mit dem Familienrecht.

Einschätzung der Service-Qualität:

Bei den Service-Kriterien wurde am besten die Freundlichkeit bewertet (1,67). Insgesamt erhielt der Service der studentischen Rechtsberatung 1,83. Mit der Nachhaltigkeit der Beratung sind die Studierenden nicht ganz zufrieden (2,39). Dies resultiert aus einer z. T. sehr hohen Erwartungshaltung an den Justiziar.

Feedback:

Positiv kann auch die große Bereitschaft gewertet werden, ein Feedback zum Ergebnis der Rechtsberatung zu geben, sei es per Mail (50 %), Beratungsprotokoll (40 %) oder telefonisch (20 %).

Öffnungszeiten:

Die Sprechzeiten, jeweils Dienstag und Donnerstag 13 bis 17 Uhr, werden von knapp drei Viertel der Befragten als „kundengerecht“ eingeschätzt. Ebenso viele würden die Rechtsberatung weiterempfehlen.

Die Ergebnisse der Online-Umfrage finden Sie hier: www.studentenwerk-dresden.de/soziales/rechtsberatung-umfrage.html

Ansprechpartner Rechtsberatung:

Gerd Sureck
Justiziar des Studentenwerks
Fritz-Löffler-Str. 18, 3. Geschoss, Zimmer 309, Dienstag auch Raum 533
(Anmeldung Zimmer 308, Tel.: 0351 4697-809)
studentische-rechtsberatung@studentenwerk-dresden.de
Sprechzeiten: Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr, Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr

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