Ab Januar Umzugsbeihilfe beantragen!

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Die Landeshauptstadt Dresden zahlt auch im Jahr 2014 eine Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 Euro an Studenten, die in Dresden studieren und ihren Hauptwohnsitz deshalb erstmals von außerhalb nach Dresden verlegt haben.

Die Wohnsitznahme muss in der Zeit von Januar bis Dezember 2013 erfolgt sein, maßgeblich ist der Tag des Einzuges. Vom 2. Januar bis zum 31. März 2014 kann der Antrag auf Umzugsbeihilfe im Studentenwerk, Geschäftsbereich Wohnen, gestellt werden. Die Antragstellung kann nur persönlich zu den Sprechzeiten erfolgen! Die Umzugsbeihilfe wird für die Dauer des Studiums nur einmal gewährt. Die Regelung gilt nur für Studierende folgender Bildungseinrichtungen: TU, HTW, HfM, HfBK, Palucca Hochschule für Tanz Dresden, Hochschule für Kirchenmusik, Evangelische Hochschule Dresden, Staatliche Studienakademie Dresden. Die Überweisung der Beihilfe erfolgt durch das Studentenwerk Dresden auf ein Inlandskonto. Antragsformulare sind im Studentenwerk erhältlich. Sie können auch von der Website der Stadt Dresden oder des Studentenwerks ausgedruckt werden.

Sprechzeiten im Geschäftsbereich Wohnen:

Montag9 - 12 Uhr
Dienstag9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Mittwoch9 - 12 Uhr
Donnerstag9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr

Zur Antragstellung sind vorzulegen:

  • der vollständig ausgefüllte Antrag,
  • der gültige Studentenausweis,
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • die Anmeldebestätigung über den Hauptwohnsitz
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