Meldepflicht nicht auf die leichte Schulter nehmen!

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Das Studentenwerk Dresden möchte alle Mieter daran erinnern, der gesetzlichen Meldefrist gemäß Sächsischem Meldegesetz nachzukommen. Das Anmelden mit Hauptwohnsitz am Studienort hat für viele Studierende ganz praktische Gründe: Wer sich zum Wintersemester immatrikuliert und dann mit Hauptwohnsitz in Dresden angemeldet hat, kann anschließend einen Antrag auf Umzugsbeihilfe stellen.

Viele Studierende denken noch immer, dass das Anmelden in der (neuen) Heimat eine Kür sei – weit gefehlt, es gibt eine gesetzliche Meldepflicht, egal, ob für Haupt- oder Nebenwohnsitz. Die Stadt Dresden gibt dazu auf ihrer Website unter dem Stichwort „Zweitwohnungssteuer“ u. a. folgende Auskünfte:

Sind Studenten verpflichtet, sich am Studienort anzumelden?

Ja, der gesetzlichen Meldepflicht unterliegen grundsätzlich alle Einwohner, unabhängig von der beruflichen Tätigkeit oder der Art der Ausbildung.

Wann müssen der Meldestelle Änderungen mitgeteilt werden?

Immer, wenn sich die Wohnanschrift ändert (auch bei Wegzug aus Dresden ins Ausland oder aus der Nebenwohnung) und immer, wenn sich die Aufenthaltszeiten in der Wohnung ändern und damit eine bisherige Nebenwohnung zur Hauptwohnung wird.

In welchem Zeitraum sind die Meldungen vorzunehmen?

Die gesetzliche Frist zur An-, Ab- und Ummeldung beträgt zwei Wochen nach Einzug oder Auszug.

Wie werden Verletzungen der Meldepflicht oder falsche Angaben geahndet?

Das Überschreiten der Meldefrist für die An- und Ummeldung, die Abmeldung oder das Versäumen der Bekanntgabe veränderter Aufenthaltszeiten sowie vorsätzlich falsche Angaben zur Hauptwohnung sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Verwarnung oder einer Geldbuße geahndet werden.

Öffnungszeiten der Meldestellen:

Zentrales Bürgerbüro Altstadt, Theaterstraße 11, 01067 Dresden, Tel.: 0351 488-6070
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 8-20, Mi 8-14, Sa 8-13 Uhr
Bürgerbüro Neustadt, Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden, Tel.: 0351 488-6655
Sprechzeiten: Mo, Di, Do 8-18, Mi, Fr 8-14 Uhr

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