Ab Januar Umzugsbeihilfe beantragen

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Die Landeshauptstadt Dresden zahlt auch im Jahr 2015 eine Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 EUR an Studenten, die in Dresden studieren und ihren Hauptwohnsitz deshalb erstmals von außerhalb nach Dresden verlegt haben. Der Umzug nach Dresden muss in der Zeit von Januar bis Dezember 2014 erfolgt sein, maßgeblich ist der Tag des Einzuges. Vom 2. Januar bis zum 31. März 2015 kann der Antrag auf Umzugsbeihilfe im Studentenwerk, Geschäftsbereich Wohnen, gestellt werden. Die Umzugsbeihilfe wird für die Dauer des Studiums nur einmal gewährt.

Die Regelung gilt nur für Studierende folgender Bildungseinrichtungen:

  • Technische Universität Dresden
  • Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
  • Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden
  • Hochschule für Bildende Künste Dresden
  • Palucca Hochschule für Tanz Dresden
  • Hochschule für Kirchenmusik Dresden
  • Evangelische Hochschule Dresden
  • Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Dresden

Die Überweisung der Beihilfe erfolgt durch das Studentenwerk Dresden auf ein Inlandskonto. Antragsformulare sind im Studentenwerk erhältlich. Sie können auch von der Website der Stadt Dresden oder des Studentenwerks Dresden ausgedruckt werden.

Die Antragstellung kann nur persönlich zu den Sprechzeiten erfolgen!

Sprechzeiten im Geschäftsbereich Wohnen:

Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Zur Antragstellung sind vorzulegen:

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • gültiger Studentenausweis
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Anmeldebestätigung über den Hauptwohnsitz
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