Neues aus dem Geschäftsbereich Wohnen

An article published in SPIEGEL-EI edition9/2015, valid from 02.12.2015 to 31.12.2015.

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Wohnsitz-Anmeldung in Dresden, Zittau und Görlitz

Am 1. November 2015 trat erstmalig ein bundeseinheitliches Meldegesetz in Kraft. Zur Anmeldung eines Wohnsitzes ist nun eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung nötig. Das Studentenwerk Dresden beabsichtigt, die erforderliche Wohnungsgeberbescheinigung für Anmeldungen in den Dresdner Studentenwohnheimen elektronisch zu übermitteln. Aktuell wenden Sie sich bitte für den Erhalt der Bescheinigung an die zuständige Sachbearbeiterin Vermietung.

Pflicht zur An- und Abmeldung bei der zuständigen Meldebehörde bleibt bestehen

Sie sind zum Studium nach Dresden gezogen? Dann müssen Sie sich auch weiterhin innerhalb von zwei Wochen nach Mietbeginn mit Haupt- oder Neben-/Zweitwohnsitz in Dresden anmelden. Die Anmeldung ist in allen Bürgerbüros Dresdens möglich - nicht nur im Zentralen Bürgerbüro oder im Bürgerbüro Plauen. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Ausländische Studenten müssen sich jedoch zwingend im Zentralen Bürgerbüro Altstadt anmelden. Die Pflicht zur An- und Abmeldung bei der zuständigen Meldebehörde bleibt auch mit dem neuen Gesetz bestehen. Weitere Informationen sowie die Anschriften und Öffnungszeiten der Bürgerbüros finden Sie auf den Webseiten der Städte:

Stadt Dresden zahlt Umzugsbeihilfe

Die Landeshauptstadt Dresden zahlt eine Umzugsbeihilfe an Studenten, die in Dresden studieren und ihren Hauptwohnsitz deshalb erstmals von außerhalb nach Dresden verlegen. Der Einzug in die Hauptwohnung muss in der Zeit Januar bis Dezember eines Jahres erfolgt sein. Im jeweiligen Folgejahr – Januar bis Ende März – können Studenten die Umzugsbeihilfe in Höhe von derzeit 150 Euro beim Studentenwerk Dresden beantragen. Sie wird nur einmalig gewährt. Die Anträge sind persönlich im Studentenwerk, Geschäftsbereich Wohnen, zu stellen. Die Beantragung kann nicht durch Vertreter oder per Post erfolgen. Die Überweisung der Beihilfe erfolgt durch das Studentenwerk Dresden auf ein inländisches Konto. Antragsformulare sind jeweils ab Januar im Studentenwerk, im Einwohner- und Standesamt und in den Bürgerbüros erhältlich. Sie können auch im Internet unter www.dresden.de abgerufen werden.

Das Foto stellt – passend zum Artikel, der sich mit dem Neusten aus dem Geschäftsbereich Wohnen beschäftigt – in Vogelperspektive das Areal des Wohnheimkomplexes Wundtstraße dar. Die Aufnahme wurde vom obersten Stockwerk aus einem der Wohnheime gemacht und der Fotograf wählte eine besondere Perspektive. Im Zentrum der Abbildung befinden  sich drei kleine Grünflächen, umringt von drei Wohnheimhochhäusern.

Studierende, die 2015 nach Dresden gezogen sind, können ab Januar 2016 einmalig Umzugsbeihilfe beantragen. Foto: Klaus Bergmann

Stadt Görlitz gibt Zuwendung für Studenten

Studenten, die an der Hochschule Zittau/Görlitz immatrikuliert und am 31. Dezember eines Jahres mit Hauptwohnsitz in der Stadt Görlitz gemeldet sind, erhalten auf Antrag einen Zuschuss zu den Kosten des Studiums in Höhe von 50 Euro. Der Antrag kann beim Sachgebiet Einwohnermeldewesen der Stadt Görlitz unter Vorlage des Personalausweises, des Studentenausweises und der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung bis zum 31. Januar 2016 gestellt werden. Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen. Die Zuwendung wird dem Studenten nach Antragstellung auf das Konto überwiesen. Die Bearbeitung ist gebührenfrei.

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