Wie finanziere ich mein Studium?

An article published in SPIEGEL-EI edition7/2016, valid from 26.09.2016 to 23.10.2016.

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Die Abbildung einer jungen Frau mit kariertem Hemd und feschem Kopftuch, die ein Auge zukneift und direkt den Leser anschaut und sogar mit dem Finger auf ihn weist, illustriert die Anzeige zum Thema Studienfinanzierung, die unter dem Motto steht: „Auch Du bekommst mehr BAföG“!

Was tun, wenn eigenes Einkommen und Vermögen und das Einkommen der Eltern nicht ausreichen? Zu empfehlen ist in jedem Fall die Prüfung Ihres Anspruchs auf staatliche Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG. Der Anspruch entsteht ab dem Monat, in dem ein schriftlicher Antrag im Amt eingeht, jedoch frühestens mit Beginn der Lehrveranstaltungen.

Die Antragstellung für Leistungen nach dem BAföG ist formblattgebunden. Formblätter können Sie unter www.bafög.de ausdrucken oder bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten.

Bedarfssätze BAföG für Studenten:

Grundbedarf für Studenten: 399 EUR
Zuschlag für bei den Eltern wohnende Auszubildende + 52 EUR
insgesamt 451 EUR oder
Zuschlag für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende 250 EUR
insgesamt 649 EUR
Zuschlag bei eigener beitragspflichtiger Krankenversicherung (KV) um bis zu 71 EUR
Zuschlag bei eigener beitragspflichtiger Pflegeversicherung (PV) 15 EUR

Jeder Studierende sollte prüfen, ob und in welcher Höhe ihm staatliche Förderung zusteht. Die Zahlungen werden je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsfreies Darlehen geleistet. Das zinsfreie Staatsdarlehen muss lediglich bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 10.000 Euro in moderaten Raten und Zeiträumen (bis zu 20 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit) zurückgezahlt werden. Studierende im Erststudium können auch ein Darlehen aufnehmen – z. B. bei der KfW Förderbank in Bonn. Die Höhe des KfW-Studienkredits kann zwischen 100 und 650 Euro monatlich betragen. In der Regel werden bis zu zehn Fachsemester finanziert. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet den Studienkredit unabhängig von Einkommen, Vermögen und Studienfach an. Sicherheiten sind nicht erforderlich. Umfassende Informationen erhalten Sie unter www.kfw.de. Auch das Studentenwerk Dresden (Servicebüro) vermittelt den KfW-Studienkredit. Außerdem bewilligt die KfW ab dem fünften Fachsemester bzw. nach bestandener Zwischenprüfung einen Bildungskredit, der in der Regel 300 Euro pro Monat beträgt. Prüfen Sie sorgfältig die alternativen Möglichkeiten der Studienfinanzierung! Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Der Geschäftsbereich Studienfinanzierung wünscht Ihnen einen erfolgreichen Start ins Studium!

Weitere Infos: www.studentenwerk-dresden.de/finanzierung/faq.html

WICHTIG! Nicht vergessen:

Wer noch für den Monat Oktober BAföG beziehen möchte, hat am 31.10. letztmalig Gelegenheit, seinen Antrag fristgerecht einzureichen. Notfalls genügt ein formloser Antrag, eingeworfen in den Briefkasten des Studentenwerks Dresden, Fritz-Löffler-Straße 18. Die Formblätter können auch noch nach dem 1. November ausgefüllt werden. Wer seinen Antrag erst im November abgibt, bekommt für den Monat Oktober keine Nachzahlung!

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