Servicebüro Studienfinanzierung berät zu allen (BAföG-)Fragen
An article published in SPIEGEL-EI edition6/2017, valid from 26.06.2017 to 30.09.2017.
Please note: The information in this article may no longer be up to date
This article is from an older SPIEGEL-EI edition. Please note that information e.g. on opening hours or contact persons may have changed in the meantime.Das ist sicher schon vielen Studenten passiert: Sie haben ein Anliegen, wollen Unterlagen abgeben oder sich einfach nur zu einem Sachverhalt beraten lassen und gehen kurz entschlossen ins BAföG-Amt. Dort stehen Sie dann vor verschlossenen Türen und stellen fest, dass die Sachbearbeiter nur zu bestimmten Zeiten für eine persönliche Beratung zur Verfügung stehen (Dienstag 9 bis 12 Uhr und Donnerstag 13 bis 17 Uhr).
Servicebüro täglich geöffnet!
Für alle, die unser Amt für Ausbildungsförderung außerhalb der Sprechzeiten aufsuchen, steht in der 5. Etage (Zimmer 533) das Servicebüro zur Verfügung. Hier können Sie Ihre Unterlagen abgeben und sich zu allgemeinen Fragen beraten lassen.
Haben Sie jedoch eine spezielle Frage, z. B. zu Ihrem Antrag oder zu Ihrem BAföG-Bescheid, kann Ihnen im Servicebüro leider nicht geholfen werden, da es dort keinen Zugriff auf Ihre Förderungs-Akte gibt. Mit derartigen Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter.
Um eine lange Wartezeit zu umgehen, können Sie Ihre Unterlagen (sofern Sie keine Fragen dazu haben) auch einfach in unseren Briefkasten in der 4. Etage einwerfen.
BAföG für BA-Studenten: Änderung der Zuständigkeit für Staatliche Studienakademie Sachsen
Ab 1. August ist für BAföG-Belange von Studierenden der Staatlichen Studienakademie Dresden das Amt für Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt Dresden zuständig.
Amt für Ausbildungsförderung
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
1. Etage, Zimmer 53-56
Tel: 0351 4884648
E-Mail: bafoeg@dresden.de
Bis zum 31.7.2017 ist noch das Landratsamt in Aue-Schwarzenberg zuständig:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Tel.: 03733 831-3550