Wie finanziere ich mein Studium?

An article published in SPIEGEL-EI edition7/2017, valid from 25.09.2017 to 29.10.2017.

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Was tun, wenn eigenes Einkommen und Vermögen und das Einkommen der Eltern nicht ausreichen?

Das Buch „Bundesausbildungsförderungsgesetz mit Erläuterungen“, abgebildet mit zwei Händen, die dieses Buch halten. Zur Illustration des Artikels über Studienfinanzierung.
Foto: © DSW / Jan Eric Euler

Zu empfehlen ist in jedem Fall die Prüfung Ihres Anspruchs auf staatliche Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG. Der Anspruch entsteht ab dem Monat, in dem der schriftliche Antrag im Amt eingeht, aber frühestens mit Beginn der Lehrveranstaltungen. Die Antragstellung für Leistungen nach dem BAföG ist formblattgebunden. Formblätter können Sie unter www.bafög.de ausdrucken oder bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten.

Bedarfssätze BAföG für Studenten:

  • Grundbedarf für Studenten: 399 EUR
  • Zuschlag für bei den Eltern wohnende Auszubildende + 52 EUR
  • insgesamt 451 EUR

oder

  • Zuschlag für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende 250 EUR
  • insgesamt 649 EUR
  • Zuschlag bei eigener beitragspflichtiger Krankenversicherung (KV) 71 EUR
  • Zuschlag bei eigener beitragspflichtiger Pflegeversicherung (PV) 15 EUR

Jeder Studierende sollte prüfen, ob und in welcher Höhe ihm staatliche Förderung zusteht. Die Zahlungen werden je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsfreies Darlehen geleistet. Das zinsfreie Staatsdarlehen muss lediglich bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 10.000 EUR in moderaten Raten und Zeiträumen (bis zu 20 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit) zurückgezahlt werden.

Studierende im Erststudium können auch ein Darlehen aufnehmen – z. B. bei der KfW Förderbank in Bonn. Die Höhe des KfW-Studienkredits kann zwischen 100 und 650 EUR monatlich betragen. In der Regel werden bis zu zehn Fachsemester finanziert. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet den Studienkredit unabhängig von Einkommen, Vermögen und Studienfach an. Sicherheiten sind nicht erforderlich. Umfassende Informationen erhalten Sie unter www.kfw.de. Auch das Studentenwerk Dresden (Servicebüro) vermittelt den KfW-Studienkredit. Außerdem bewilligt die KfW ab dem fünften Fachsemester bzw. nach bestandener Zwischenprüfung einen Bildungskredit, der in der Regel 300 EUR pro Monat beträgt. Prüfen Sie sorgfältig die alternativen Möglichkeiten der Studienfinanzierung! Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Der Geschäftsbereich Studienfinanzierung wünscht Ihnen einen erfolgreichen Start ins Studium!

Wichtig! Nicht vergessen:

Am 31. Oktober ist der letzte Abgabetermin für den „pünktlichen” BAföG-Antrag. Wer noch für den Monat Oktober BAföG beziehen möchte, hat am 31. Oktober letztmalig Gelegenheit, seinen Antrag fristgerecht einzureichen. Notfalls genügt ein formloser Antrag, eingeworfen in den Briefkasten des Studentenwerks Dresden, Fritz-Löffler-Straße 18. Die Formblätter können auch noch nach dem 1. November ausgefüllt werden. Wer seinen Antrag erst im November abgibt, bekommt für den Monat Oktober keine Nachzahlung!

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