Your Position:

Anmeldung in Dresden – Voraussetzung für Umzugsbeihilfe

An article published in SPIEGEL-EI edition8/2017, valid from 30.10.2017 to 26.11.2017.

Please note: The information in this article may no longer be up to date
This article is from an older SPIEGEL-EI edition. Please note that information e.g. on opening hours or contact persons may have changed in the meantime.

Studenten, die erstmals ihren Hauptwohnsitz nach Dresden verlegen, können finanzielle Unterstützung für ihren Umzug erhalten.

Voraussetzung für den Erhalt der Umzugsbeihilfe ist, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Dies sollte in den ersten 14 Tagen nach dem Einzug erfolgen. Wird die vorgegebene Meldefrist nicht eingehalten, kann eine Geldbuße drohen. In jedem Stadtviertel von Dresden befindet sich ein Einwohnermeldeamt. Außerdem gibt es ein Zentrales Bürgerbüro in der Altstadt.

Ummelden lohnt sich

Wer Dresden als seinen Hauptwohnsitz eintragen lässt, kann die Umzugsbeihilfe erhalten. Dahinter verbirgt sich finanzielle Unterstützung, die von der Landeshauptstadt Dresden gezahlt wird. Studenten, die erstmals ihren Hauptwohnsitz von außerhalb nach Dresden verlegen, haben die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro für ihren Umzug zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Inanspruchnahme des Wohnsitzes in der Zeit von Januar bis Dezember 2017 erfolgt ist, maßgeblich ist dabei der Tag des Einzuges. Die Umzugsbeihilfe wird nur einmal gewährt.

Ab Januar 2018 Umzugsbeihilfe beantragen!

Die Antragsformulare sind ab Januar 2018 im Studentenwerk erhältlich. Außerdem können sie im Internet abgerufen werden. Vom 2. Januar bis 29. März 2018 kann man die Anträge im Studentenwerk Dresden stellen. Die Beantragung muss persönlich erfolgen und kann nicht über den Postweg oder Dritte laufen. Die Überweisung der Beihilfe erfolgt ebenfalls durch das Studentenwerk.

Schritte zum Beantragen der Umzugsbeihilfe:

  1. Anmeldung der Hauptwohnung in Meldestellen oder Bürgerbüros der Stadt, Personalausweis (ggf. Reisepass) mitbringen
  2. Beantragung der einmaligen Umzugsbeihilfe für Studenten im Studentenwerk (Januar bis März 2018); Öffnungszeiten Geschäftsbereich Wohnen

Mitzubringen sind dafür folgende Dokumente:

  • Personalausweis (ggf. Reisepass)
  • Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 2017/18
  • Anmeldebestätigung, Meldebescheinigung oder Bestätigung der Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung
  • Antrag mit Bankverbindung (keine Überweisung ins Ausland)

Adressen und Öffnungszeiten zu Einwohnermeldeämtern finden Sie auf der Website der Stadt Dresden.

Back to the overview of SPIEGEL-EI edition8/2017