Wie finanziere ich mein Studium?

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Was tun, wenn eigenes Einkommen und Vermögen und das Einkommen der Eltern nicht ausreichen?

Zu empfehlen ist in jedem Fall die Prüfung Ihres Anspruchs auf staatliche Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG. Der Anspruch entsteht ab dem Monat, in dem der schriftliche Antrag im Amt eingeht, aber frühestens mit Beginn der Lehrveranstaltungen. Die Antragstellung für Leistungen nach dem BAföG ist formblattgebunden. Formblätter können Sie unter www.bafög.de ausdrucken oder bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten.

Eine junge Frau hält lächelnd einen geöffneten Briefumschlag und einen Zettel in der Hand. Sie freut sich.
Die Antragstellung für Leistungen nach dem BAföG ist an Formblätter gebunden. Hilfe beim Ausfüllen finden Sie auf der Website des Studentenwerks in einem Erklär-Video

Bedarfssätze BAföG für Studenten:

Grundbedarf für Studenten: 399 EUR
Zuschlag für bei den Eltern
wohnende Auszubildende + 52 EUR
insgesamt 451 EUR
oder
Zuschlag für nicht bei den Eltern
wohnende Auszubildende 250 EUR
insgesamt 649 EUR
Zuschlag bei eigener beitragspflichtiger
Krankenversicherung (KV) um bis zu 71 EUR
Zuschlag bei eigener beitragspflichtiger
Pflegeversicherung (PV) 15 EUR

Jeder Student sollte prüfen lassen, ob und in welcher Höhe ihm staatliche Förderung zusteht. Die Zahlungen werden je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsfreies Darlehen geleistet. Das zinsfreie Staatsdarlehen muss lediglich bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 10.000 EUR in moderaten Raten und Zeiträumen (bis zu 20 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit) zurückgezahlt werden.

Hilfe beim Ausfüllen des BAföG-Antrags bietet ein Erklär-Video, das Sie auf der Website des Studentenwerks finden:

Als alternative Studienfinanzierung oder zusätzlich zum BAföG können Studierende im Erststudium auch ein Darlehen aufnehmen – z. B. bei der KfW Förderbank in Bonn. Die Höhe des KfW-Studienkredits kann zwischen 100 und 650 EUR monatlich betragen. In der Regel werden bis zu zehn Fachsemester finanziert. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet den Studienkredit unabhängig von Einkommen, Vermögen und Studienfach an. Sicherheiten sind nicht erforderlich. Umfassende Informationen erhalten Sie unter www.kfw.de. Auch das Studentenwerk Dresden (Servicebüro) vermittelt den KfW-Studienkredit. Außerdem bewilligt die KfW ab dem fünften Fachsemester bzw. nach bestandener Zwischenprüfung einen Bildungskredit, der in der Regel 300 EUR pro Monat beträgt. Prüfen Sie sorgfältig die alternativen Möglichkeiten der Studienfinanzierung! Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Der Geschäftsbereich Studienfinanzierung wünscht Ihnen einen erfolgreichen Start ins Studium!

Wichtig!

Nicht vergessen: Am 31.10. ist der letzte Abgabetermin für den „pünktlichen” BAföG-Antrag. Wer noch für den Monat Oktober BAföG beziehen möchte, hat am 31.10. letztmalig Gelegenheit, seinen Antrag fristgerecht einzureichen. Es genügt notfalls ein formloser Antrag, eingeworfen in den Briefkasten des Studentenwerks Dresden, Fritz-Löffler-Straße 18 (am Mittwoch, 31.10., hat das BAföG-Amt aufgrund des Feiertages in Sachsen geschlossen).

Die Formblätter können auch noch nach dem 1. November ausgefüllt werden. Wer seinen Antrag erst im November abgibt, bekommt für den Monat Oktober keine Nachzahlung!

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