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Was passiert, wenn ich mein Studium nicht rechtzeitig beenden kann? Gibt es noch andere Finanzierungsmöglichkeiten?

An article published in SPIEGEL-EI edition2/2019, valid from 06.05.2019 to 02.06.2019.

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BAföG wird grundsätzlich jeweils zur Hälfte als Zuschuss (ohne Rückzahlung) und als Darlehen (muss fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit ohne Zinsen in kleinen Raten zurückgezahlt werden) gewährt. Bei Verzögerungen in Ihrem Studium ist es in bestimmten Fällen möglich, Ihnen weiterhin BAföG zu gewähren. Dabei muss der Verzögerungsgrund immer ursächlich für das verzögerte Studium sein und durch Sie (auf zumutbare Weise) unabwendbar sein. Eine grundlos nicht angetretene Prüfung würde beispielsweise nicht als Ursache für Verlängerung gelten. Wohl aber eine Krankschreibung am Tag der Prüfung, die eine Abmeldung von der Prüfung zur Folge hat.

BAföG-Buch

Verzögerungsgründe sind beispielsweise:

  • Krankheit*,
  • eine Verlängerungszeit, an der Sie schuldlos sind*,
  • eine durch die Hochschule verursachte verspätete Zulassung zu notwendigen Lehrveranstaltungen*,
  • erstmaliges Nichtbestehen einer Zwischenprüfung, die Voraussetzung für die Fortführung der Ausbildung war*,
  • erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung*,
  • Mitwirkung als gewähltes Mitglied in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen Ihrer Studieneinrichtung sowie den Selbstverwaltungsorganen der Studierenden an Ihrer Studieneinrichtung (zum Beispiel Studentenrat) oder Ihres Studentenwerkes (zum Beispiel Verwaltungsrat)*,
  • infolge einer Behinderung, Schwangerschaft oder der Pflege/Erziehung von Kindern bis zu zehn Jahren.

Wird Ihnen BAföG-Verlängerung wegen Behinderung, Schwangerschaft oder Kindererziehung bewilligt, erfolgt sie als Zuschuss. Für die mit * gekennzeichneten Fälle wird die BAföG-Verlängerung weiterhin als Zuschuss/Darlehen gewährt.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Hilfe zum Studienabschluss in Anspruch zu nehmen. Diese erhalten Sie, wenn Sie spätestens innerhalb von vier Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit oder der Zeit nach einer Verlängerung (außer nach erstmaligem Nichtbestehen) zur Abschlussprüfung zugelassen sind und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass Ihre Ausbildung innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden kann. Für modularisierte Studiengänge ist es ausreichend, wenn die Hochschule bescheinigt, dass die Ausbildung innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden kann. Diese Förderung erfolgt als verzinsliches Volldarlehen.

Zusätzlich zu diesen Möglichkeiten beraten wir auch zum Bildungskredit oder Studienkredit der KfW-Bank. Informationen dazu finden Sie unter www.bva.bund.de bzw. unter www.kfw.de

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