Wohnen für Anfänger: (my) best time @ wohnheim

An article published in SPIEGEL-EI edition4/2019, valid from 23.09.2019 to 03.11.2019.

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Insgesamt stehen in diesem Wintersemester für die Studierenden ca. 6.600 Wohnheimplätze zur Verfügung.

Foto: Wohnheime Wundtstraße Dresden
Wohnen im Wohnheim hat viele Vorteile, z. B. die Nähe zum Campus und der Kontakt zu anderen Studenten © SWDD

Für alle „Wohnheim-Anfänger” und alle anderen Mieter in unseren Wohnheimen wollen wir an dieser Stelle einige wichtige Tipps rund ums Wohnen geben.

Alle nachfolgenden Infos finden Sie auch unter:

Wichtige Informationen für Mieter

Wichtiger Ansprechpartner vor Ort: Der Hausmeister

Wenn der Wasserhahn tropft oder die Schranktür klemmt, dann teilen Sie das bitte Ihrem Hausmeister mit (schriftlich per Reparaturauftrag). Ob Sie Ihrem Zimmer einen neuen Anstrich geben wollen oder zusätzliches Mobiliar in das Wohnheimzimmer stellen möchten – er ist der richtige Ansprechpartner vor Ort.

Wenn schwerwiegendere Probleme im Wohnheim auftreten, insbesondere mit der Einhaltung der Hausordnung, können Sie sich auch an den zuständigen Wohnheimbereichsleiter wenden. Sitz und Telefonnummer des Bereichsleiters finden Sie auf unserer Website sowie im Schaukasten Ihres Wohnheimes.

Internet – wie und wo?

Für die Internet-Anbindung in Ihrem Zimmer gibt es studentische Netzadministratoren, an die Sie sich zur Installation eines solchen Anschlusses wenden können. Die Kontaktdaten der Administratoren finden Sie auf unserer Website (oder im Schaukasten Ihres Wohnheims).

Auf zur Meldestelle – innerhalb der ersten 14 Tage

Soweit nicht schon geschehen, melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde hier in Dresden an. Auch diese Adresse finden Sie im Schaukasten. Bei der Anmeldung mit Nebenwohnsitz ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Dresden eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt. Nähere Informationen zu Umzugsbeihilfe und Zweitwohnsitzsteuer finden Sie unter www.dresden.de.

Für die Wohnberechtigung Imma-Bescheinigung einreichen!

Auch wenn Ihr Mietvertrag für die gesamte Studienzeit gilt, müssen Sie Ihre Wohnberechtigung innerhalb der ersten zwei Monate eines jeden Semesters durch Abgabe einer Immatrikulationsbescheinigung bei Ihrer Sachbearbeiterin Vermietung nachweisen. Melden Sie bitte rechtzeitig Änderungen, die Ihre Bankverbindung betreffen. Die Miete wird immer am Siebenten des Monats gebucht.

Umzugsantrag

Für alle, die mit dem jetzigen Wohnheimplatz nicht so richtig zufrieden sind, besteht die Möglichkeit, einen Umzugsantrag zu stellen. Die für Ihr derzeitiges Wohnheim zuständige Sachbearbeiterin Vermietung hält ein entsprechendes Formular für Sie bereit. Wichtig ist, dass Sie sich für ein konkretes Haus entscheiden um sich in den Wohnheimen umzusehen. Für jedes Wohnheim wird eine Warteliste geführt, auf die Ihr Umzugsantrag gesetzt wird. Für Umzüge innerhalb eines Hauses ist eine Gebühr von 10 EUR zu entrichten; ziehen Sie in ein anderes Haus, beträgt die Gebühr 20 EUR.

Was tun, wenn das Praktikum im Ausland stattfindet?

Wenn Sie Ihren Wohnheimplatz für ein Semester untervermieten möchten, weil Sie im Praktikum oder Urlaubssemester sein werden, dann können Sie über unsere Online-Untermietbörse auf der Website des Studentenwerks Ihr Zimmer anbieten und einen wohnberechtigten Untermieter suchen. Untermietverhältnisse müssen Sie von Ihrer Sachbearbeiterin Vermietung genehmigen lassen.

Mietvertrag – Fristen beachten

Der Mietvertrag ist immer befristet; grundsätzlich bis zum Ende der Regelstudienzeit. Die Kündigung durch den Mieter ist – unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Monaten – jederzeit möglich. Soll der Auszug jedoch innerhalb der ersten zwölf Monate erfolgen, so ist dies grundsätzlich nur durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages möglich, der die Leistung einer Abstandszahlung beinhaltet.

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