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Hallo Studienanfänger, ist die Ausbildung finanziell abgesichert?

An article published in SPIEGEL-EI edition19/2005, valid from 10.10.2005 to 23.10.2005.

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Haben Sie schon einen Antrag auf BAföG gestellt? BAföG ist die Kurzbezeichnung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Nach dem Grundsatz dieses Gesetzes haben Sie Anspruch auf Förderung einer Ihren individuellen Neigungen und Fähigkeiten entsprechen- den Ausbildung bis zum Abschluss, der berufsqualifizierend ist, wenn Ihnen die finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt und die Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Über die Höhe der Förderung wird nur auf Antrag entschieden. Bei der Entscheidung werden die jeweiligen individuellen und familiären Gegebenheiten des Antragstellers berücksichtigt.

Die Studenten der Dresdner Hochschulen geben die Anträge auf Ausbildungsförderung beim
Studentenwerk Dresden, Amt für Ausbildungsförderung, Fritz-Löffler-Str.18, 01069 Dresden, ab. Studenten der Hochschule Zittau/Görlitz und des IHI Zittau bei Amt für Ausbildungsförderung, Hochwaldstr.12, 02763 Zittau.

Folgende Maximalbeträge können ausgezahlt werden:

- Der Grundbedarf beträgt 333 Euro, er erhöht sich um 44 Euro ( bei den Eltern wohnend)
- Der Grundbedarf beträgt 333 Euro, er erhöht sich um 133 Euro (nicht bei den Eltern wohnend)
- Der Bedarf erhöht sich noch um maximal 64 Euro, wenn die Miete höher ist als 133 Euro
- Der Bedarf erhöht sich noch um 55 Euro bei eigener Krankenversicherung/ Pflegeversicherung
- Der Höchstsatz beträgt somit 530 Euro ohne eigene Krankenversicherung/ Pflegeversicherung
- Der Höchstsatz beträgt somit 585 Euro mit eigener Krankenversicherung/Pflegeversicherung

Es lohnt sich in jedem Fall, einen Antrag zu stellen und den Anspruch prüfen zu lassen.
Einige Studenten beantragen keine Förderung, weil Ihnen das Antragsverfahren zu umständlich ist. IRRTUM ! Jeder Student sollte prüfen lassen, ob er Leistungen erhält.
Wichtig ist noch der Hinweis, dass die Zahlungen zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen erfolgen und dass Letzteres erst fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer zurückzuzahlen ist.

Der Gesetzgeber hat für die Beantragung Formblätter vorgeschrieben, die jeder Student kostenlos im Studentenwerk abholen kann. Es gibt auch die Möglichkeit, die Formulare im Internet unter der Adresse www.bafoeg.bmbf.de auszudrucken.
Einen Anspruch sichern Sie sich bereits, wenn Sie einen formlosen Antrag stellen.
Jedem Antrag ist eine Immatrikulationsbescheinigung der zuständigen Hochschule im
Original beizufügen.

Bitte beachten Sie, dass die zuständigen Sachbearbeiterinnen (alphabetische Zuordnung) nur am Dienstag von 9.00 – 12.00 Uhr und am Donnerstag von 13.00 – 17.00 Uhr Sprechzeit haben. Das Servicebüro des Amtes hat folgende Sprechzeiten: Montag und Mittwoch 9.00 – 16.00 Uhr, Dienstag 12.00 – 16.00 Uhr, Donnerstag 9.00- 13.00 Uhr und Freitag 9.00 – 15.00 Uhr. Informieren können Sie sich auch auf der Website des Studentenwerks unter:
www.studentenwerk-dresden.de

Einen guten Studienstart wünscht Ihnen Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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