Umzugsbeihilfe

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Die Landeshauptstadt Dresden zahlt auch im Jahr 2006 eine Umzugsbeihilfe an Studenten, die in Dresden studieren und ihren Hauptwohnsitz deshalb erstmals von außerhalb nach Dresden verlegen. Die Anmeldung der Hauptwohnung muss in der Zeit vom Januar bis zum Dezember 2005 erfolgt sein. Danach können Studenten die Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 Euro beim Studentenwerk Dresden beantragen. Sie wird für die Dauer des Studiums nur einmal gewährt. D

Die Überweisung der Beihilfe erfolgt durch das Studentenwerk Dresden auf ein inländisches Konto. Antragsformulare sind ab Januar 2006 im Studentenwerk, im Einwohner- und Standesamt und in den Bürgerbüros erhältlich. Sie können auch im Internet unter http://www.dresden.de/wegweiser abgerufen werden.

Die Anträge sind im Zeitraum vom 02. Januar bis 31. März 2006 persönlich im Studentenwerk zu stellen. Die Beantragung kann nicht durch Vertreter oder per Post erfolgen.

Bei einer Anmeldung mit Nebenwohnung ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Dresden ab 01.01.2006 eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt. Beschlossen wurde die "Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer in der Landeshauptstadt Dresden (Zweitwohnungssteuersatzung)" durch den Dresdner Stadtrat am 24.02.2005 (veröffentlicht im Dresdener Amtsblatt Nr. 12/2005, Seite 9).

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