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BAföG-Darlehen eine Belastung? Wann wird es fällig? Welche Erlassmöglichkeiten gibt es?

An article published in SPIEGEL-EI edition5/2006, valid from 27.02.2006 to 12.03.2006.

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Die Förderung (BAföG) für Uni- und Hochschulausbildungen wird zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen (Staatsdarlehen) geleistet. Für die Einziehung der Darlehen ist zentral das Bundesverwaltungsamt (BVA), 50728 Köln, zuständig. Etwa 4 ½ Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer erteilt es einen Bescheid, in dem die Höhe des Gesamtdarlehens und der Rückzahlungsrate verbindlich festgestellt werden. Gleichzeitig wird über den Zeitpunkt der Fälligkeit der ersten Rückzahlungsrate unterrichtet.

Die monatliche Rückzahlungsmindestrate beträgt z. Zt. 105 €. Für die Rückzahlung ist das Lastschrifteinzugsverfahren vorgesehen. Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer beginnt die Rückzahlungsverpflichtung. Hat der Darlehensnehmer während des Studiums auch ein Bankdarlehen nach § 18c BAföG (z. B. nach Fachwechsel für die Anzahl der ‚verlorenen‘ Semester oder bei der Förderung mit der Hilfe zum Studienabschluss; § 15 Abs. 3a BAföG) in Anspruch genommen, so ist dieses zuerst zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbeginn für das zinslose Darlehen verschiebt sich dann bis zur Fälligkeit der letzten Rückzahlungsrate für das Bankdarlehen. Empfänger von Staatsdarlehen sind verpflichtet, dem Bundesverwaltungsamt in Köln - auch schon vor Beginn der Rückzahlungspflicht - jeden Wohnungswechsel und jede Änderung des Familiennamens unverzüglich mitzuteilen. Kommt jemand dieser Verpflichtung nicht nach und muss die Anschrift deshalb ermittelt werden, werden hierfür pauschal 25 € in Rechnung gestellt. Wer nach Beginn der Rückzahlungspflicht des Staatsdarlehens wenig verdient, braucht keine Rückzahlungen zu leisten, wenn er dies beim BVA beantragt. Darlehensnehmer, deren Nettoeinkommen im Antragsmonat die Freibeträge von 960 € für den Darlehensnehmer, 480 € den Ehegatten sowie 435 € jedes Kind nicht übersteigt, können eine Freistellung beantragen. Auf besonderen Antrag erhöht sich der maßgebliche Freibetrag bei Behinderten und bei Alleinerziehenden um bestimmte Beträge (Hinweise unter: www.bva.de).
Auf Antrag, der innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides zu stellen ist, vermindert sich das Staatsdarlehen

- bei überdurchschnittlichem Studienerfolg

25 % Erlass - wer zu den 30 v. H. Leistungsbesten eines Kalenderjahres gehört und die Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer abgeschlossen wurde;

20 % Erlass - wer zu den 30 v. H. Leistungsbesten eines Kalenderjahres gehört und die Ausbildung innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende der Förderungshöchstdauer abgeschlossen hat;

15 % Erlass - wer zu den 30 v. H. Leistungsbesten eines Kalenderjahres gehört und die Ausbildung innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der Förderungshöchstdauer beendete.

- bei vorzeitigem Studienabschluss

1.250 € Erlass, wer seine Ausbildung vorzeitig mindestens zwei Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer abgeschlossen hat;

2.560 € Erlass, wer seine Ausbildung vorzeitig mindestens vier Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer abgeschlossen hat;

- Auf weiteren Antrag, der vor oder während der Rückzahlungsverpflichtung zu stellen ist, vermindert sich das Staatsdarlehen

bei Kindererziehung und –betreuung:

Wird während der Zeit der Rückzahlungsverpflichtung ein Kind bis zu 10 Jahren erzogen oder ein behindertes Kind betreut, werden die jeweils fällig werdenden Rückzahlungsraten erlassen. Weitere Voraussetzung ist, dass das Einkommen des Darlehensnehmers den Freibetrag für die Freistellung (s.o.) nicht übersteigt und er nicht oder nicht mehr als zehn Stunden wöchentlich erwerbstätig ist.

bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung

Wer seine Darlehensschuld ganz oder teilweise vorzeitig ablöst, erhält auf Antrag einen erhebliche prozentuale Nachlässe. Die Höhe kann man einer Tabelle entnehmen, die vollständig unter www.bmbf.de (BAföG, Merkblatt) veröffentlicht ist. Seit einiger Zeit gibt es im Internet (www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php, www.bva.de) so genannte Rückzahlungs-Rechner. Die vorzeitige Rückzahlung der Darlehensrestschuld ist bis zur endgültigen Tilgung des Darlehens zu jeder Zeit möglich. Begann das Studium im März 2001 (oder später), profitiert man von der Begrenzung/Kappung der Darlehensschuld auf
10.000 €.

Noch zwei aktuelle Hinweise:

Bitte reichen sie unverzüglich die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2006 bim BAföG-Amt ein. Falls im Sommersemester 2006 das 5. Fachsemester ihrer Ausbildung beginnt, muss unbedingt die Leistungsbescheinigung (übliche Leistungen des 4. FS) vorgelegt werden. Beachten Sie dabei bitte die Vorlagefrist von vier Monaten.

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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