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Finanzierung des Studiums durch BAföG, Job oder Kredit?

An article published in SPIEGEL-EI edition13/2006, valid from 19.06.2006 to 02.07.2006.

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bisher oft allein mit Jobben die Kasse aufbessern. Dadurch verlängerte sich teilweise die Stu-diendauer über Gebühr. Nun haben Banken und Sparkassen eine neue Zielgruppe entdeckt: Studenten. Kreditinstitute machen seit letztem Wintersemester verlockende Angebote und bieten Studienkredite mit besonderen Konditionen an.

In jedem Fall muss die Aufnahme eines Studienkredits gut überlegt sein. Die Auszahlungsbe-träge und Zinsen erreichen rasch stattliche Beträge. Überdies lässt sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses selten exakt sagen, wie hoch der Rückzahlungsbetrag wirklich ist. Die An-gebote einiger Banken enthalten einen variablen Zins. In diesen Fällen ist natürlich bei ggf. steigenden Zinsen in den kommenden Jahren mit erhöhter monatlicher Belastung zu rech-nen. Deutlich sicherer zu kalkulieren sind also Festzinsverträge. Der generelle Nachteil etwa gegenüber dem unverzinslichen Darlehensanteil aus dem BAföG ergibt sich außer der Zins-freiheit auch aus dem Rückzahlungsbeginn (meistens ein oder zwei Jahre nach Studienende) unabhängig von dem dann erzielten Einkommen. Wird hingegen die Rückzahlung bei solchen Krediten weit hinausgeschoben, steigt die Zinslast.

Seit dem 01. April 2006 können Studierende im Erststudium zur Finanzierung ihrer Lebens-haltungskosten bei der KfW-Förderbank einen Studienkredit zwischen 100 und 650 € monat-lich beantragen. In der Regel werden bis zu zehn Fachsemester finanziert. Die KfW-Förderbank bietet den Studienkredit unabhängig vom Einkommen und Vermögen oder vom Studienfach an. Sicherheiten sind nicht erforderlich. Der Zinssatz ist variabel. Er wird jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober eines Jahres neu festgelegt. Derzeit beträgt er 5,1 %. Bei Vertragsschluss garantiert die KfW dem Studierenden zudem eine Zinsobergrenze für einen Zeitraum von 15 Jahren.

Die Rückzahlung des Kredits beginnt sechs (maximal 23) Monate nach der letzten Zahlung. Die Rückzahlungsdauer kann auf bis zu 25 Jahre gestreckt werden. Umfassende Informatio-nen erhält man im Internet unter http://www.kfw-foerderbank.de. Dort befindet sich auch das Online Kreditportal, in dem der Antrag zu stellen ist. Als einer der Vertriebspartner ver-mittelt auch das Studentenwerk Dresden (Service-Büro) den KfW-Studienkredit. Zur weiteren Bearbeitung des Kreditantrags benötigen wir das ausgefüllte - aber noch nicht unterschrie-bene - Antragsformular/Darlehensangebot, die Immatrikulationsbescheinigung, Ihren Perso-nalausweis, einen Nachweis Ihrer Bankverbindung im Inland (z.B. EC-Karte), ggf. den Leis-tungsnachweis und ggf. das Formblatt für Ausländer.

Auch mit dem Bildungskreditprogramm des Bundes wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit, der monatlich in Raten von 300 Euro in bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden kann, zur Unterstützung von Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten. Er steht zusätzlich zu den Leistungen nach dem BAföG als weitere Möglichkeit bzw. Ergänzung der Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung und dient z. B. bei nicht nach dem BAföG geför-derten Auszubildenden der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung, bei BAföG-Empfängern der Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand (besondere Studienmaterialien, Exkursionen, Praktika). Damit die Kreditkonditio-nen besonders günstig gestaltet werden konnten, übernimmt der Bund gegenüber der aus-zahlenden KfW-Förderbank eine Ausfallbürgschaft für den Auszubildenden. Für Studierende, die häufig keine Sicherheiten stellen können, wird hierdurch ein Angebot geschaffen, dass auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist. Einkommen und Vermögen des Auszubildenden oder seiner Eltern spielen keine Rolle.

Der Bildungskredit muss schriftlich beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, oder per Inter-net unter http://www.bildungskredit.de/ beantragt werden. Das Bundesverwaltungsamt er-teilt bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen einen Bewilligungsbescheid, der den Aus-zubildenden berechtigt, einen Kreditvertrag mit der KfW abzuschließen. Damit der Förde-rungsbescheid wirksam bleibt, muss das Vertragsangebot innerhalb eines Monats angenom-men und unterzeichnet an die KfW geschickt werden. Die Auszahlung erfolgt dann direkt durch die KfW. Der Bildungskredit ist nach einer mit der ersten Auszahlung beginnenden Frist von 4 Jahren in monatlichen Raten von 120 Euro zurückzuzahlen. Er kann aber auch vorzeitig ganz oder teilweise abgelöst werden. (Informationen: http://www.bildungskredit.de, http://www.kfw-foerderbank.de, http://www.bmbf.de)

Hinweis: Allen Studierenden, die Förderung bis August bzw. September 2006 erhalten (Ende des Bewilligungszeitraumes – siehe Bescheid, Feld A), wird empfohlen, ihre Weiterförde-rungsanträge rechtzeitig einzureichen. Für die lückenlose Weiterförderung ist es günstig, die Anträge bis zum 30. Juni 2006 zu stellen, wenn das Wintersemester im September beginnt. Bis 31. Juli 2006 sollte der Antrag derjenigen Studierenden eingegangen sein, für die das Wintersemester im Oktober beginnt.

Wenn das Wintersemester 2006/07 das 5. Fachsemester ist, muss zusätzlich zu den üblichen Antragsunterlagen eine Bescheinigung (Formblatt 5) der Hochschule (Prüfungsamt) darüber vorgelegt werden, dass die bis zum Ende des 4. Fachsemesters üblichen Studienleistungen bis zum Ende des Sommersemesters 2006 erbracht wurden.

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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