Zwischen Formularen und Datenabgleich

An article published in SPIEGEL-EI edition22/2003, valid from 17.11.2003 to 30.11.2003.

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Das Jahr neigt sich zum Ende, was sich auch an den gewaltigen Mengen von täglich eingehenden BAföG-Anträgen ablesen lässt. Dresden als Hochschulstandort liegt bei den studierwilligen jungen Leuten hoch im Kurs.

Für Studierende, die eine finanzielle Unterstützung für das Studium benötigen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Ausbildungsförderung brechen harte Zeiten an. Die einen füllen die notwendigen Antragsformulare mit ihren Daten und die anderen kontrollieren, ob die Angaben vollständig und korrekt sind. Für beide Seiten eine anstrengende zeitaufwendige Angelegenheit. Begleitet wird das Ganze vom Datenabgleich gemäß § 45 d EStG. Bei dem werden die Vermögensverhältnisse auf geklärt, wo ein den Freibetrag von
5. 200 Euro übersteigendes Vermögen vorhanden ist.

Aller Anfang ist schwer. Das gilt auch für das Ausfüllen der Formulare. Es erfordert Zeit und geistige Fitness, die über 100 Fragen vollständig zu beantworten. Von der Mehrzahl der Antragsteller wird diese Herausforderung gemeistert. Treten bei der Bearbeitung Fragen auf, dann werden die benötigten Informationen nachgefordert. Dadurch verlängert sich in diesen Fällen die Zeit bis zur abschließenden Entscheidung. Im Vorteil sind die Studenten, die ihre Anträge bereits beim ersten Anlauf vollständig einreichen können. Bei auftretenden Verzögerungen durch das Ausbleiben der Unterlagen eines Elternteils, das rechtzeitig zur Mitwirkung aufgefordert wurde, ist die Beratung im Amt für Ausbildungsförderung hilfreich.
Wächst die Antragsmenge zur Flut, kann das ebenfalls zu längeren Bearbeitungsfristen führen. Zum Monat September verzeichneten wir einen Zuwachs der Anträge um 14 % zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet das Hochdruck in der Arbeit. Sie arbeiten am Limit, um die Anträge in den Griff zu bekommen. Mancher Antrag braucht trotz intensiven Bemühens länger als vorgesehen bis zur Entscheidung.

Als Ausnahme kann in Härtefällen, wo keine familiäre Unterstützung möglich ist, ein Überbrückungsdarlehen für noch nicht realisierte Zahlungen in Anspruch genommen werden. Voraussetzungen sind hier, dass ein Anspruch dem Grunde nach vorhanden ist, der Antragsteller in allen Teilen seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist und der Antrag vollständig vorliegt.
Im laufenden Jahr 2003 wurden bereits 40,910 Mio. Euro an Fördermitteln (6% mehr als im Vorjahr) an die Studierenden ausgezahlt. Förderfälle mit positiver Grundentscheidung gab es im Oktober 11.543, das entspricht einem Zuwachs von ca.5,6 % gegenüber dem Vorjahr. Wir tun unser bestes, um für alle die Wartezeit auf die Förderleistung so kurz wie möglich zu halten.

Beim Datenabgleich wird aufgrund von Aktenvermerken des Bundesamtes für Finanzen über in Anspruch genommene Kapitalfreibetragssummen in den betreffenden Fällen geklärt, ob ein Anspruch auf Förderleistungen bestand oder nicht. Ist der Anspruch nicht gegeben, weil das Vermögen zu groß war bei der Antragstellung, werden die zu Unrecht gezahlten Fördermittel zurückgefordert und die Ordnungswidrigkeit geahndet. Über einzelne, besonders drastische Fälle entscheidet die Staatsanwaltschaft. In unserem Zuständigkeitsbereich Dresden und Zittau/ Görlitz erhielten wir für das Jahr 2001 insgesamt 2418 Vermerke zur Prüfung.

Etwa 80% der Fälle sind überprüft und entschieden. Bis zum Oktober wurden bereits 3.859.600 Euro zu Unrecht erhaltene Fördermittel zurückgezahlt.
In 298 Fällen erfolgte eine Verwarnung oder wurde ein Bußgeld festgelegt. Bisher zahlten die Sünder 57.043,18 Euro ein. Der nächste Jahrgang (2002) für den Datenabgleich ist bereits angekündigt.

Dr. Dieter Stoll

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