Ist Ihre Ausbildung finanziell abgesichert?

An article published in SPIEGEL-EI edition19/2006, valid from 09.10.2006 to 22.10.2006.

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Hallo, liebe Studienanfänger, haben Sie eigentlich schon über die Finanzierung Ihrer Ausbildung nachgedacht, wenn das eigene Einkommen und Vermögen oder das Einkommen der Eltern nicht ausreicht? Jobben kann natürlich jeder, aber oft leidet dann das Studium darunter. Wenn Sie es bisher noch nicht getan haben, sollten Sie über alternative Finanzierungsmöglichkeiten nachdenken. Zu empfehlen ist die Prüfung des Anspruchs auf staatliche Leistungen. Deshalb empfehlen wir, bei uns einen Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - kurz BAföG - zu stellen. Der Anspruch entsteht ab dem Monat, in dem ein schriftlicher Antrag im Amt eingeht. Zur Sicherung des Anspruches genügt im Notfall vorab ein formloser, unterschriebener schriftlicher Antrag. Für die Entscheidung sind dann nachzureichen

  • Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung) mit schulischen und beruflichen Werdegang,
  • Bescheinigung nach § 9 BAföG (Formblatt 2 oder maschinell durch die Hochschule erstellte Bescheinigung gemäß § 9 BAföG),
  • Formblatt/Formblätter 3 (Erklärung des Ehegatten und der Eltern),

Die entsprechenden Nachweise über die Sachverhalte, über die in den Formblättern Erklärungen abgegeben wurden, müssen in Kopie beigefügt sein.

Die Antragstellung für Leistungen nach dem BAföG ist formblattgebunden. Es sind nur gedruckte Formblätter (auch aus dem Internet) zulässig. Die Formblätter können Sie unter www.das-neue-bafoeg.de oder bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten.

Folgende Leistungen sieht das BAföG während der Ausbildung maximal vor, wenn die eigene Leistungsfähigkeit in der Familie nicht oder nicht in vollem Umfang gegeben ist:

Der Grundbedarf für Studenten:333 EUR
+ Zuschlag für bei den Eltern wohnende Auszubildende44 EUR ->377 EUR
oder
+ Zuschlag für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende133 EUR ->466 EUR
+ Zuschlag bei eigener beitragspflichtiger Krankenversicherung um bis zu47 EUR
+ Zuschlag bei eigener beitragspflichtiger Pflegeversicherung um8 EUR
+ Zuschlag zur Miete, wenn diese höher ist als 133 EUR, bis maximal64 EUR

Bevor Sie andere Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht ziehen, sollten Sie wenigstens einmal prüfen lassen, ob und in welcher Höhe Ihnen staatliche Förderung zusteht. Da die Zahlungen hälftig als Zuschuss und als zinsfreies Darlehen geleistet werden, ist Ihr Start in die berufliche Zukunft jedenfalls besser, als wenn Sie Ihre Ausbildung nur über zinsabhängige Darlehen finanzieren. Außerdem ist das zinsfreie Staatsdarlehen auf maximal 10.000 Euro begrenzt, wenn Sie Ihr Studium nach 02/2001 begonnen haben, und kann in moderaten Zeiträumen (bis zu 20 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit) zurückgezahlt werden.

Studierende mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können Förderung nach dem BAföG übrigens auch für einen fachorientierten Studienaufenthalt im Ausland erhalten. Auslandspraktika können nach dem BAföG gefördert werden, wenn sie mindestens drei Monate dauern, in der Prüfungsordnung vorgeschrieben und inhaltlich geregelt sind und wenn die Hochschule bescheinigt, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt. Für Praktika außerhalb Europas muss bescheinigt werden, dass dieses Praktikum dem Ausbildungsstand nach besonders förderlich ist. Bei der Leistung von Ausbildungsförderung für eine anschließende Ausbildung im Inland bleibt die Zeit einer Ausbildung, die der Auszubildende im Ausland durchgeführt hat, längstens jedoch bis zu einem Jahr, in der Regel unberücksichtigt. (evtl. weglassen bei Platzmangel)

Seit dem 1. April 2006 können Studierende im Erststudium zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten bei der KfW-Förderbank Bonn einen Studienkredit zwischen 100 und 650 Euro monatlich beantragen. In der Regel werden bis zu zehn Fachsemester finanziert. Die KfW-Förderbank bietet den Studienkredit unabhängig vom Einkommen und Vermögen oder vom Studienfach an. Sicherheiten sind nicht erforderlich. Der Zinssatz ist variabel. Er wird jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober eines Jahres neu festgelegt. Derzeit beträgt er 5,1 %. Bei Vertragsschluss garantiert die KfW dem Studierenden eine Zinsobergrenze für einen Zeitraum von 15 Jahren. Die Rückzahlung des Kredits beginnt nach sechs (maximal 23) Monaten nach der letzten Zahlung. Die Rückzahlungsdauer kann auf bis zu 25 Jahre gestreckt werden. Umfassende Informationen erhält man im Internet unter http://www.kfw-foerderbank.de. Dort befindet sich auch das Online Kreditportal, in dem der Antrag zu stellen ist. Als einer der Vertriebspartner vermittelt auch das Studentenwerk Dresden (Service-Büro) den KfW-Studienkredit. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Einen erfolgreichen Start ins Studium wünscht Ihnen
Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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