Vom Tellerwäscher zum Ingenieur

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Nein, ein Arbeitsamt ist das Studentenwerk nicht, aber als Vermittler für studentische Hilfskräfte durchaus ein wichtiger Ansprechpartner. Angefangen hat alles vor vier Jahren mit einer Hand voll indischer Studenten, die in der Mensa Siedepunkt aushalfen. Damals wurden über die Studentische Arbeitsvermittlung (STAV) einige Hilfskräfte gesucht, die an der Geschirrspülmaschine aushalfen. Mittlerweile hat das Studentenwerk gewissermaßen seine eigene "Arbeitsvermittlung". Die zuständige Mitarbeiterin, Hygienebeauftragte Ute Opitz, verwaltet einen Pool von etwa 80 studentischen Hilfskräften.

Inzwischen hat sich die Nationalität verlagert zu chinesischen und vietnamesischen und ab und an auch russischen Studenten. Von 8o studentischen Hilfskräften sind nur fünf aus Deutschland. Am Stundenlohn kann es nicht liegen, denn 6,70 EUR netto sind durchaus kein schlechter Verdienst für studentische Hilfskräfte.

Arbeit bekommt nur, wer einen Studentenausweis, eine Rentenversicherungsnummer und eine gültige Aufenthaltserlaubnis hat. Auch die Lohnsteuerkarte muss vorgelegt werden. Die Deutsch-Kenntnisse überprüft Ute Opitz im direkten Gespräch, sie unterhält sich mit den potentiellen Arbeitskräften über Studium, Land und Leute. "Leider können wir niemanden einstellen, der nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, denn mittags um zwölf muss an der Spülmaschine jeder Handgriff sitzen" begründet Ute Opitz die Vorauswahl. Über mangelnde Nachfrage kann sie sich nicht beklagen, sehr oft bringen Studenten ihre Kommilitonen mit, sodass sie nicht auf Anzeigen oder Internetwerbung zurückgreifen muss. Auch die Mensenmitarbeiter möchten nicht auf ihre studentischen Mitarbeiter verzichten.

Der große Vorteil dieser Art von Arbeitskräftevermittlung: Das Studentenwerk kann sofort reagieren, wenn irgendwo in einer Mensa ein Mitarbeiter ausfällt, denn die Arbeitspläne werden wochenweise von Frau Opitz zusammengestellt. Das ist aber gleichzeitig der Nachteil: das Erstellen von Wochenarbeitsplänen für bis zu 80 "freie" Mitarbeiter erfordert einen erheblichen Zeitaufwand, zumal natürlich auch die Studenten ihre Wünsche einbringen.

Glücklicherweise verringert sich in der Prüfungszeit, die jetzt gerade wieder ansteht, auch der Bedarf an Arbeitskräften in den Mensen. Denn selbstverständlich gilt immer: Studium geht vor. Wenn ein Student rechtzeitig mitteilt, dass er von Februar bis April nur einmal pro Woche eingesetzt werden möchte, kann Ute Opitz das berücksichtigen.

Ohnehin begrenzt das Finanzamt die Tätigkeit von studentischen Hilfskräften auf 180 halbe oder 90 volle Tage pro Jahr. Man kann also nicht Millionär werden, aber bei sinnvoller Zeiteinteilung etwas dazuverdienen und studieren.

Anja Buch

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