BAföG-Bescheid - worauf muss ich achten?

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Wenn Ausbildungsförderung nach dem BAföG bewilligt wird, so erhalten Sie außer der Überweisung des Betrages auf das von Ihnen angegebene Konto einen maschinellen Bescheid. Er bildet die rechtliche Grundlage für die Bewilligung der Förderung. Der BAföG-Bescheid enthält eine Vielzahl von Informationen. Da es für Empfänger von Förderung die Pflicht gibt, den Bewilligungsbescheid zu überprüfen, um offenkundige Fehler zu erkennen und bei Unstimmigkeiten ggf. Rücksprache mit dem Amt zu nehmen, wollen wir Ihnen ein paar Erläuterungen geben.

Auf der Vorderseite finden Sie im Feld A die Angaben zum Bewilligungszeitraum (BWZ), z. B. 10.2007 bis 09.2008. Das ist der Zeitraum, für den über die Förderung entschieden wurde. Somit können Sie dieser Angabe entnehmen, ab welchem Monat ein Wiederholungsantrag zu stellen ist. Für die durchgehende Förderung ist es erforderlich, den Wiederholungsantrag vollständig zwei Monate vor Ablauf des vorhergehenden BWZ zu stellen. Sie können dem Feld A außerdem entnehmen, wie hoch Ihr monatlicher Anspruch auf BAföG ist und in welcher Art (Zuschuss, unverzinsliches Darlehen, Bankdarlehen) die Förderung geleistet wird.

Feld B gibt Auskunft zum individuellen Bedarf. Im so genannten Grundbedarf (Nr. 20) sind für Auszubildende, die während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen, 133 EUR als Mietkostenpauschale eingeschlossen. Nur wenn die Mietkosten mehr betragen, ist der übersteigende Betrag (max. bis zu 64 EUR) unter Nr. 24 genannt. Auf den Gesamtbedarf (Nr. 28) wird dann das in Feld C festgestellte Einkommen/Vermögen des Auszubildenden (Nr. 29), des Ehegatten (Nr. 30) und der Eltern (Nr. 31/32) angerechnet.

Die Rückseite enthält in den Feldern G und H Informationen zur Einkommens- und Vermögensanrechnung des Auszubildenden sowie zur Einkommensanrechnung des Ehegatten und der Eltern einschließlich der Freibetragsbewilligungen. Den Rechtsbehelf finden Sie ebenfalls auf der Rückseite in der rechten Spalte. Die darunter formulierten Hinweise (Nr. 1 bis 10) z. B. zur Mitwirkungsverpflichtung bzw. zur Pflicht, Änderungen anzuzeigen, zur Weiterförderung, zur Darlehensverwaltung durch das Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln sollten Sie unbedingt beachten, um Probleme zu vermeiden.

Im Übrigen ist dem maschinellen Bescheid ein Informationsblatt beigelegt, in dem die Einzelheiten erläutert werden. Falls Sie jedoch dennoch Fragen zu Ihrem Bescheid haben, so suchen Sie uns bitte auf und lassen sich hierzu aufklären.

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

PS: Bitte vergessen Sie nicht, uns die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2008 vorzulegen (auch für Ihre Geschwister).

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