Studentischer Kindersegen

An article published in SPIEGEL-EI edition4/2004, valid from 16.02.2004 to 29.02.2004.

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Studium und Familiengründung werden in Dresden zunehmend miteinander verbunden. Während die 16. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks für Dresden auf der Basis vom Jahr 2000 noch ergab, dass lediglich 5,9 % der Studierenden im Studium ein oder mehrere Kinder haben, wird die 17. Sozialerhebung, deren Ergebnisse dieses Jahr erwartet werden, sicher eine erhebliche Steigerung ausweisen. Dabei werden aber voraussichtlich die 11 % aus Vorwendezeiten noch nicht erreicht. Die erfreuliche Entwicklung zeigt aber die grundsätzliche Vereinbarkeit von Familiengründung und Studium.
Wie unterstützt das Studentenwerk die Familiengründung? Da ist zuerst unsere Kinderein- richtung Am Beutlerpark zu nennen, in der 178 Studentenkinder betreut werden, wenn Mutti oder Vati im Studienstress stehen. In Zittau hat das Studentenwerk dazu eine Vereinbarung mit der Kita ?Knirpshausen? getroffen.
Weiterhin bietet die Sozialberatung Beratung zum Studium mit Kind an. Daneben werden jährlich gemeinsam mit dem Team der Kita und dem Referat Gleichstellung der TU Dresden Gesprächsrunden in der Kinderkrippe durchgeführt.
Seit 1995 unterstützt das Studentenwerk Dresden Studentinnen bzw. studentische Familien, deren Einkommen gering ist, mit einer Beihilfe (Gegenwärtig werden einmalig 150,- EURO gezahlt). Dazu gehören auch 25 Freitischmarken, die zum kostenlosen Essen in den Mensen des Studentenwerks Dresden berechtigen. Die Freitischmarken sind mit einer Einschätzung des Mensaessens im Sinne der Qualitätssicherung verbunden.
Übrigens gibt es in den Mensen für unsere jüngste Kundschaft auch Babystühlchen. Insgesamt stellte das Studentenwerk für Beihilfen und Freitischmarken im Jahr 2003 ca. 55.000 EURO bereit.
Franziska, eine Studentin, die auch ausgebildete Hebamme ist, berät als Tutorin des Studentenwerks die Studentinnen und Studentenfamilien und führt Gymnastikkurse durch.
Im Rahmen der Beratung im Amt für Ausbildungsförderung erfahren die Studentinnen, die ein Kind erwarten, dass durch die damit verbundene Härtesituation die Ausbildungsförderung als Härtefallregelung verlängert werden kann. Diese zusätzliche Zeit zur Regelstudienzeit kann das BAföG als Vollzuschuss bezogen werden.
Beratungsmöglichkeiten im Studentenwerk: Sozialberatung / BAföG-Amt / Kita-Aufnahme:
Di 9 ? 12 und Do 13 ? 17 Uhr; Website: www.studentenwerk-dresden.de .

Werner Sucker

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