Zum Wintersemester 2008 gibt’s mehr BAföG

An article published in SPIEGEL-EI edition13/2008, valid from 23.06.2008 to 06.07.2008.

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Die Bedarfs- und Freibetragserhöhungen des 22. Änderungsgesetzes treten zum Wintersemester 2008 in Kraft - eine Antragstellung lohnt in jedem Fall. Bereits seit Anfang 2008 gelten einige neue Regelungen der 22. BAföG-Novelle, so z.B. gibt es bereits den Kinderbetreuungszuschlag, der zu einer besseren Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft beiträgt. Er beträgt 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. Auch die Förderung mit "Auslands-BAföG" ab dem ersten Semester innerhalb der EU und der Schweiz ist seit Januar möglich. Weiter profitieren ausländische Studierende von den deutlichen Verbesserungen für Personen mit Migrationshintergrund »mit auf Dauer angelegtem Aufenthalt« in Deutschland. Sie können zukünftig allein aufgrund ihres ausländerrechtlichen Status BAföG erhalten. Eine vorherige Erwerbstätigkeit der Eltern ist nicht mehr erforderlich und künftig lediglich eine weitere Option für Migranten, um einen BAföG-Anspruch zu erwerben. Auch »Unionsbürger« mit einem Recht auf Daueraufenthalt sind nun unabhängig von einer vorherigen Erwerbstätigkeit anspruchsberechtigt. Die neuen Regelungen des § 8 BAföG, die sich auf das Aufenthaltsgesetz beziehen, sind aber sehr umfassend und können hier nicht in gebotener Kürze dargestellt werden. Wir empfehlen daher allen, die unter die neuen Regelungen fallen könnten, sich beraten zu lassen und ggf. einen BAföG-Antrag zu stellen.


Zum Wintersemester treten nun die lange erwarteten Regelungen zur "BAföG-Erhöhung" in Kraft. Für zum Wintersemester 2008/2009 bewilligte BAföG-Neuanträge gelten höhere Bedarfssätze (+10 %) und Freibeträge (+8 %) für das Einkommen der Eltern und des Auszubildenden.

Die Bedarfssätze werden wie folgt erhöht:

- Grundbedarf von333 EURauf 366 EUR
- Zusatzbedarf für bei den Eltern wohnende Studierende von44 EURauf 48 EUR
- Zusatzbedarf für nicht bei den Eltern wohnende Studierende von133 EURauf 146 EUR
- Zusatzbedarf für Mietkosten, die den Betrag von 146 EUR übersteigen von max.64 EURauf 72 EUR
- Zusatzbedarf für Krankenversicherung von47 EURauf 50 EUR
- Zusatzbedarf für Pflegeversicherung von8 EURauf 9 EUR


Es ergeben sich damit die folgenden Höchstbedarfssätze:

Auszubildende, die während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen
(ohne Kranken- und Pflegeversicherung) 584 EUR

Auszubildende, die während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen
(mit Kranken- und Pflegeversicherung) 643 EUR

Wenn der Kinderzuschlag in Betracht kommt, ergibt sich die weitere Bedarfserhöhung um die entsprechenden Beträge (1. Kind - 113 EUR, jedes weitere Kind - je 85 EUR).

Da sich außer den Bedarfssätzen auch die Freibeträge erhöhen, liegt die Einkommensgrenze für die Bewilligung von Ausbildungsförderung insgesamt höher als in den vorhergehenden Bewilligungszeiträumen. Somit ist die Aussicht, BAföG-Unterstützung zu erhalten, größer als Sie vielleicht denken. Dies betrifft insbesondere auch Auszubildende, die bisher keine Förderung erhielten, weil das anrechenbare Einkommen der Eltern den Bedarf deckte. Wir ermuntern daher auch diejenigen Auszubildenden, die im vorhergehenden Bewilligungszeitraum keine Förderung erhielten, einen Wiederholungsantrag zu stellen. Wiederholungsanträge mit den Einkommensunterlagen der Eltern aus dem Jahr 2006 sollten rechtzeitig (möglichst zwei Monate vor Ablauf des laufenden BWZ) eingereicht werden, damit die Förderung sofort zu Beginn des Semesters erfolgen kann.

Antragsformulare gibt es im Amt oder auch unkomplizierter im Internet unter
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/432.php

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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