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(my) best time @ wohnheim - Studentenwohnheim - neues "Zuhause auf Zeit" für 2.320 neue Studenten

An article published in SPIEGEL-EI edition17/2008, valid from 29.09.2008 to 12.10.2008.

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Zu Beginn dieses Wintersemesters finden 2.320 Studenten ihr neues "Zuhause auf Zeit" in unseren Studentenwohnheimen; 1.900 in Dresden und 420 in Zittau und Görlitz. Insgesamt stehen für die Studierenden ca. 7.600 Wohnheimplätze zur Verfügung. Für alle "Wohnheim-Anfänger" und alle anderen Mieter in unseren Wohnheimen wollen wir an dieser Stelle einige wichtige Tipps rund um das Wohnen geben:

Der Mietvertrag ist grundsätzlich befristet; in den meisten Fällen bis zum Ende der Regelstudienzeit. Die Kündigung durch den Mieter ist - unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Monaten - jederzeit möglich. Soll der Auszug jedoch innerhalb der ersten zwölf Monate erfolgen, so ist dies grundsätzlich nur durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages möglich, welcher die Leistung einer Abstandszahlung in Höhe der Kaution beinhaltet. In begründeten Fällen ist gemäß der Benutzungsordnung auch eine Verlängerung des Vertrages möglich. Ein Antrag auf Verlängerung muß schriftlich mindestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages bei der zuständigen Sachbearbeiterin vorliegen. An das Auslaufen des Vertrages erinnern wir auch durch Anschreiben der Mieter. Für derartige Fälle ist es besonders wichtig, dass Sie uns bei mehrmonatiger Abwesenheit Ihre Kontaktadresse - auch im Ausland - mitteilen, damit unsere Briefe Sie auch erreichen.

Für alle, die mit dem jetzigen Wohnheimplatz nicht so richtig zufrieden sind, besteht ab
1. November die Möglichkeit, einen Umzugsantrag zu stellen. Die für Ihr derzeitiges Wohnheim zuständige Sachbearbeiterin Vermietung hält ein entsprechendes Formular für Sie bereit. Wichtig ist, dass Sie sich für ein konkretes Haus entscheiden, und die Zeit bis zum 1. November nutzen, um sich in den Wohnheimen umzusehen. Für jedes Wohnheim wird eine Warteliste geführt, auf die Ihr Umzugsantrag gesetzt wird. Auf unserer Website www.studentenwerk-dresden.de können Sie sich jederzeit informieren, an welcher Stelle der Warteliste Sie stehen. Ein Umzug kann immer zum Monatsersten erfolgen, wenn er bis zum 15. des Vormonats genehmigt wurde. Für Umzüge innerhalb eines Hauses ist eine Gebühr von 10 EUR zu entrichten; zwischen zwei Häusern 20 EUR.

Ihr Hausmeister ist Ihr Ansprechpartner vor Ort. Wenn der Wasserhahn tropft oder die Schranktür kaputt ist, dann teilen Sie ihm das umgehend mit einem kleinen Reparaturauftrag schriftlich mit. Wollen Sie Ihrem Zimmer einen neuen Anstrich geben, so reden Sie auch darüber mit Ihrem Hausmeister. Er bestätigt die Notwendigkeit des "Tapetenwechsels" und stellt damit sicher, dass Sie den Großteil Ihrer finanziellen Aufwendungen für diese Aktion vom Studentenwerk zurückerstattet bekommen (Quittungen aufheben!). Auch wenn Sie zusätzliches Mobiliar in das Wohnheimzimmer einbringen wollen, lassen Sie sich das vom Hausmeister bitte bestätigen.

Wenn schwerwiegendere Probleme im Wohnheim auftreten, insbesondere mit der Einhaltung der Hausordnung, können Sie sich auch an den zuständigen Wohnheimbereichsleiter wenden. Die Wohnheime sind nach territorialen Kriterien in Bereiche aufgeteilt; Sitz und Telefonnummer des Bereichsleiters finden Sie im Schaukasten Ihres Wohnheimes. In diesen Kasten sollten Sie wirklich bei jedem Vorbeigehen schauen, denn hier werden wichtige Termine und Hinweise, die alle Mieter betreffen, mitgeteilt.

Für die Internetanbindung in Ihrem Zimmer gibt es studentische Netzadministratoren, an die Sie sich zur Installation eines solchen Anschlusses wenden können. Wer diese Administratoren sind - siehe Schaukasten.

Soweit nicht schon geschehen, melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde hier in Dresden an. Auch diese Adresse finden Sie - im Schaukasten. Melden Sie sich auch um oder ab, wenn es erforderlich ist.

Für alle, die im Laufe eines Jahres ihren Hauptwohnsitz zum Zwecke des Studiums erstmals nach Dresden verlegen, gewährt die Stadt Dresden eine einmalige Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 Euro. Diese Umzugsbeihilfe kann in den ersten drei Monaten des Folgejahres in der Hauptabteilung Wohnen des Studentenwerks persönlich beantragt werden. Bei der Anmeldung mit Nebenwohnsitz ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Dresden eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt. Nähere Informationen zur Umzugsbeihilfe und zur Zweitwohnsitzsteuer finden Sie unter www.dresden.de .
Auch wenn Ihr Mietvertrag für die gesamte Studienzeit gilt, müssen Sie Ihre Wohnberechtigung innerhalb der ersten zwei Monate eines jeden Semesters durch Abgabe eines Originals Ihrer Immatrikulationsbescheinigung bei Ihrer Sachbearbeiterin Vermietung nachweisen.

Melden Sie bitte rechtzeitig Änderungen, die Ihre Bankverbindung betreffen. Gebucht wird die Miete immer am 7. des Monats. Sollte es Probleme geben, auf die wir Sie u.U. auch schriftlich hinweisen, melden Sie sich bitte umgehend.

Wenn Sie Ihren Wohnheimplatz für ein Semester untervermieten möchten, weil Sie im Praktikum oder Urlaubssemester sein werden, dann können Sie über unsere Untermietbörse in der Fritz-Löffler-Straße 18 (Ansprechpartnerin: Frau Freitag) einen wohnberechtigten Untermieter suchen. Untermietverhältnisse müssen Sie von Ihrer Sachbearbeiterin Vermietung genehmigen lassen.

Wir hoffen und wünschen, dass Ihnen das Wohnen im Studentenwohnheim Spaß macht, dass Sie viele nette Leute kennen lernen, Ihr Studium bestens absolvieren und behaupten können: my best time @ wohnheim !

Einen guten Start ins Wintersemester 2008/09 wünscht allen die Hauptabteilung Wohnen!

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