Ist Ihre Ausbildung finanziell schon abgesichert?

An article published in SPIEGEL-EI edition17/2008, valid from 29.09.2008 to 12.10.2008.

Please note: The information in this article may no longer be up to date
This article is from an older SPIEGEL-EI edition. Please note that information e.g. on opening hours or contact persons may have changed in the meantime.

Hallo, liebe Studienanfänger, haben Sie eigentlich schon über die Finanzierung Ihrer Ausbildung nachgedacht, falls eigenes Einkommen und Vermögen oder das Einkommen der Eltern nicht ausreichen? Jobben kann natürlich jeder. Allerdings leidet dann oft das Studium darunter. Wenn Sie es bisher noch nicht getan haben, sollten Sie über alternative Finanzierungsmöglichkeiten nachdenken. Zu empfehlen ist in jedem Fall die Prüfung Ihres Anspruchs auf staatliche Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - kurz BAföG.

Zu Beginn des Wintersemesters 2008/09 gab es einige Verbesserungen im Gesetz, indem die Bedarfssätze und Freibeträge erhöht wurden. Dadurch können mehr Studierende als vorher in den Genuss von Ausbildungsförderung kommen. Wir empfehlen, unbedingt einen Antrag auf Förderung nach dem BAföG zu stellen. Der Anspruch entsteht ab dem Monat, in dem ein schriftlicher Antrag im Amt eingeht. Zur Sicherung des Anspruchs genügt im Notfall ein formloser, unterschriebener, schriftlicher Antrag. Da jedoch die Antragstellung für Leistungen nach dem BAföG formblattgebunden ist, sind die vorgeschriebenen gedruckten Formblätter zu verwenden. Sie können diese unter www.das-neue-bafoeg.de oder bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten.

Für die Entscheidung sind einzureichen
Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung) und Anlage zum Formblatt 1 mit schulischem und beruflichem Werdegang,
Bescheinigung nach § 9 BAföG (Formblatt 2 oder maschinell durch die Hochschule erstellte Immatrikulationsbescheinigung gemäß § 9 BAföG),
Formblatt/Formblätter 3 (Erklärung des Ehegatten und der Eltern),

Die entsprechenden Nachweise über die Sachverhalte, über die in den Formblättern Erklärungen abgegeben wurden, müssen in Kopie beigefügt sein.

Folgende Bedarfssätze sieht das BAföG für Studenten an Hochschulen vor, wenn die eigene Leistungsfähigkeit in der Familie nicht oder nicht in vollem Umfang gegeben ist:

Der Grundbedarf für Studenten: 366 EUR
+ Zuschlag für bei den Eltern wohnende Auszubildende48 EUR414 EUR
oder
+ Zuschlag für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende146 EUR512 EUR
+ Zuschlag bei eigener beitragspflichtiger Krankenversicherung (KV) um bis zu50 EUR
+ Zuschlag bei eigener beitragspflichtiger Pflegeversicherung (PV) um9 EUR
+ Zuschlag zur Miete, wenn diese höher ist als 146 EUR, bis maximal72 EUR
Höchstbedarf für nicht bei den Eltern wohnende Studenten ohne KV/PV584 EUR
Höchstbedarf für nicht bei den Eltern wohnende Studenten mit KV/PV643 EUR


Bevor Sie andere Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht ziehen, sollten Sie wenigstens einmal prüfen lassen, ob und in welcher Höhe Ihnen staatliche Förderung zusteht. Da die Zahlungen je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsfreies Darlehen geleistet werden, ist Ihr Start in die berufliche Zukunft jedenfalls günstiger, als wenn Sie Ihre Ausbildung nur über verzinsliche Darlehen finanzieren. Außerdem müssen Sie das zinsfreie Staatsdarlehen lediglich bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 10.000 EUR in moderaten Raten und Zeiträumen (bis zu 20 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit) zurückzahlen.

Studierende mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können Förderung nach dem BAföG übrigens auch für einen fachorientierten Studienaufenthalt im Ausland erhalten. Auch Auslandspraktika können nach dem BAföG gefördert werden, wenn die Ausbildungsstätte bescheinigt, dass die fachpraktische Ausbildung den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt, und ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind. Das Praktikum muss der Ausbildung förderlich sein und mindestens zwölf Wochen dauern. Bei der Leistung von Ausbildungsförderung für eine anschließende Ausbildung im Inland bleibt die Zeit einer Ausbildung, die der Auszubildende im Ausland durchgeführt hat, längstens jedoch bis zu einem Jahr, unberücksichtigt.

Studierende im Erststudium können zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten auch ein Darlehen, z. B. bei der KfW-Förderbank in Bonn, aufnehmen. Die Höhe des KfW-Studienkredits kann zwischen 100 und 650 EUR monatlich betragen. In der Regel werden bis zu zehn Fachsemester finanziert. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet den Studienkredit unabhängig vom Einkommen und Vermögen oder vom Studienfach an. Sicherheiten sind nicht erforderlich. Der Zinssatz ist variabel. Er wird jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober eines Jahres neu festgelegt. Bis zum 30.09.2008 beträgt er 6,2 %. Bei Vertragsschluss garantiert die KfW-Förderbank dem Studierenden eine Zinsobergrenze für einen Zeitraum von 15 Jahren. Die Rückzahlung des Kredits beginnt nach sechs (maximal 23) Monaten, gerechnet nach der letzten Zahlung. Die Rückzahlungsdauer kann auf bis zu 25 Jahre gestreckt werden. Umfassende Informationen erhalten Sie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de. Dort befindet sich auch das Online-Kreditportal, in dem der Antrag zu stellen ist. Als einer der Vertriebspartner vermittelt auch das Studentenwerk Dresden (Service-Büro) den KfW-Studienkredit. Außerdem bewilligt die KfW ab dem 5. Fachsemester bzw. nach bestandener Zwischenprüfung einen Bildungskredit, der in der Regel 300 EUR pro Monat beträgt. Prüfen Sie sorgfältig die alternativen Möglichkeiten der Studienfinanzierung! Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Die Hauptabteilung Studienfinanzierung wünscht Ihnen einen erfolgreichen Start ins Studium!

Back to the overview of SPIEGEL-EI edition17/2008