Bafög-Änderungen - was bringen sie den Studierenden?

An article published in SPIEGEL-EI edition22/2008, valid from 08.12.2008 to 21.12.2008.

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Zu Beginn des Jahres 2008 und zum Wintersemester 2008 traten einige Änderungen des BAföG (22. Änderungsgesetz) in Kraft. Spüren die Studierenden sie im Geldbeutel?

Gegenüber den Vorjahren haben sich im BAföG-Amt in den Monaten Oktober und November die Anzahl der Antragsteller, die tatsächlich Förderung erhalten, und die ausgezahlten Förderbeträge erhöht. Waren es z. B. 2007 zum Zahlmonat November 7.473 Zahlfälle und 3,845 Mio. EUR BAföG, so waren es für den November 2008 insgesamt 8.136 Auszubildende, die 4,85 Mio. EUR Ausbildungsförderung erhielten. Überdies konnte der seit 2005 anhaltende Trend des Rückganges der Antragszahlen gestoppt werden, denn das Amt für Ausbildungsförderung hat bis zum 31.10.2008 mehr Anträge als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum registriert. Die Bundesregierung rechnet damit, dass durch die Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze etwa 100.000 Studierende zusätzlich BAföG erhalten.

Wie sieht das Bild bezogen auf einzelne Fälle im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks aus?

Beispiel 1: Nora F. (Name geändert) deren Eltern miteinander verheiratet sind und außer ihr noch ein Kind (besucht das Gymnasium) zu unterhalten haben, erhielt im Bewilligungszeitraum (BWZ) 10/2007 bis 09/2008 bei einem Nettoeinkommen der Eltern (maßgebend war das Kalenderjahr 2006) in Höhe von rund 2.700 EUR (ohne Kindergeld) bei dem Bedarf von 530 EUR monatlich (Miete 220 EUR) 153 EUR Ausbildungsförderung. Vom Einkommen der Eltern wurden 377 EUR monatlich angerechnet. Ihr Bescheid für den BWZ 10/2008 bis 09/2009 sieht trotz des höheren Nettoeinkommens der Eltern von ca. 2.800 EUR im Kalenderjahr 2007 (das für diesen BWZ maßgebend ist) günstiger aus. Von dem Einkommen der Eltern werden jetzt nur 355 EUR angerechnet. Diese Erhöhung ergibt sich im Wesentlichen aus der Erhöhung der Freibeträge. Weil sich aber zusätzlich auch die Bedarfssätze erhöhten (hier: von 530 EUR auf 584 EUR) ergibt sich für den Zeitraum ab Oktober 2008 der monatliche Förderungsbetrag in Höhe von 229 EUR.
 
Beispiel 2: Marcel K. (Name geändert) hat keine Geschwister. Seine Eltern sind miteinander verheiratet. Ihr Nettoeinkommen im maßgebenden Kalenderjahr 2006 betrug rund 2.480 EUR (ohne Kindergeld). Er bekam im Bewilligungszeitraum (BWZ) 10/2007 bis 09/2008 bei dem Bedarf von 530 EUR monatlich (Miete 200 EUR) keine Ausbildungsförderung, weil vom Einkommen der Eltern 523 EUR monatlich angerechnet wurden (Förderungsbeträge unter 10 EUR werden nicht ausgezahlt - "Bagatellgrenze"). Bei etwa gleich gebliebenem Einkommen der Eltern in dem für den (BWZ) 10/2008 bis 09/2009 maßgeblichen Kalenderjahr 2007 ergab sich ein monatlicher Anrechnungsbetrag in Höhe von 464 EUR. Für ihn hat es sich also gelohnt, erneut einen Antrag zu stellen, denn bei dem Bedarf von 584 EUR (Miete 240 EUR) erhält er ab Oktober 2008 monatlich 120 EUR BAföG.
 
Beispiel 3: Auch Oliver R. (Name geändert) hat erfreut auf seinen BAföG-Bescheid für die Zeit ab Oktober 2008 geschaut, denn im Unterschied zum Vorjahr erhält er nun BAföG. Auch er hat keine Geschwister. Allerdings sind seine Eltern nicht miteinander verheiratet und leben in neuen Partnerschaften. Das Nettoeinkommen im maßgebenden Kalenderjahr 2006 betrug für den Vater rund 1.565 EUR und für die Mutter etwa 1.428 EUR. Das Kindergeld, das die Mutter zusätzlich bezog, gilt im BAföG nicht als Einkommen. Oliver bekam aber im Bewilligungszeitraum (BWZ) 10/2007 bis 09/2008 bei dem Bedarf von 530 EUR monatlich (Miete 209 EUR) keine Ausbildungsförderung, weil vom Einkommen des Vaters 303 EUR und vom Einkommen der Mutter 234 EUR angerechnet wurden. Der Gesamtbetrag des angerechneten Einkommens von Vater und Mutter (537 EUR) deckte den Bedarf. Somit hatten die Eltern die Einkommensgrenzen "knapp" überschritten. Bei leicht gestiegenem Einkommen sowohl des Vaters (1.570 EUR) als auch der Mutter (1.436 EUR) im Kalenderjahr 2007 ergab sich für den (BWZ) 10/2008 bis 09/2009 wegen der Erhöhung der Freibeträge auf das elterliche Einkommen nur noch ein monatlicher Anrechnungsbetrag in Höhe von 265 EUR beim Vater und 198 EUR bei der Mutter. Bei dem außerdem erhöhten Bedarf von 584 EUR (Miete 232 EUR) erhält er ab Oktober 2008 monatlich 121 EUR BAföG.

Wie sich also zeigt, ergeben sich aus den Gesetzesänderungen finanzielle Vorteile für die Auszubildenden und die Eltern. Die Auszubildenden erhalten mehr BAföG. Die Eltern werden dadurch entlastet, weil deren Unterhaltsbetrag geringer als vor der Gesetzesänderung ausfällt. Natürlich sind damit noch nicht alle finanziellen Probleme der Auszubildenden und ihrer Eltern aus der Welt geschaffen, aber eine spürbare Verbesserung ist eingetreten.

Allen Auszubildenden, die im Vorjahr keine Förderung erhielten und bei denen das Elterneinkommen nur knapp über den Anrechnungsgrenzen lag, raten wir dringend, ihren Anspruch im Wege des Wiederholungsantrages nochmals prüfen zu lassen. Auch die "Beginner" ermuntern wir, den Förderungsanspruch prüfen zu lassen. Förderung - falls der Anspruch entsteht - wird ab dem Monat geleistet, in dem der Antrag im Amt eingeht.

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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