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Wenn die WG zum Streitpunkt wird - was sagt der Justiziar?

An article published in SPIEGEL-EI edition10/2009, valid from 11.05.2009 to 24.05.2009.

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Als Katharina im Oktober 2008 in die WG auf dem freien Wohnungsmarkt einzieht, wähnt sie sich im siebten Himmel. Als ein halbes Jahr später die Betriebskostenabrechnung für 2008 kommt, für die sie ja nur zu einem Viertel zuständig ist, gerät sie ins Grübeln. Werden die Vormieter zahlen? Sind sie überhaupt noch in der Stadt und wenn ja, haben ihre zwei anderen WG-Mit-Mieter das Thema Betriebskostenabrechnung erörtert? Fragen über Fragen, die sich im günstigsten Fall friedlich, im schlimmsten Fall aber nur gerichtlich klären lassen.

Gerd Sureck, Justiziar im Studentenwerk Dresden, kennt WG-Streitigkeiten in allen Variationen. "Es fängt immer alles freundlich und hoffnungsvoll an, aber an Mietstreitigkeiten sind schon langjährige Freundschaften zerbrochen." In Katharinas Fall kommt erschwerend hinzu, dass Mitbewohner Markus seit Silvester eine Freundin hat, die nicht nur zu den ungünstigsten Zeiten das gemeinsame Badezimmer blockiert, sie duscht auch exzessiv und somit teuer. Sollte man von Markus deshalb einen höheren Betriebskostenanteil fordern?

Katharina nimmt den Weg zur Rechtsberatung im Studentenwerk Dresden, geöffnet Dienstag 9:00 - 12:00 und Donnerstag, 13:00 - 17:00 Uhr, und fragt nach. Durch den Semesterbeitrag der Studenten wird auch dieser Beratungsservice finanziert. Justiziar Gerd Sureck rät bei allen Miet(er)streitigkeiten: erst mal prüfen, ob im Gespräch das Problem gelöst werden kann. Sind die Fronten verhärtet, neigt man dazu, einen Rechtsbeistand einzuschalten. Das kann aber teuer werden. Der Justiziar des Studentenwerks ist nicht befugt, Studierende vor Gericht oder in sonst einer Form nach außen zu vertreten. Er erläutert aber die Rechtslage, tritt gewissermaßen als Mediator auf, empfiehlt die kostenneutrale Schlichtung als beste Lösung.

Wenn eine gütliche Einigung gar nicht mehr in Betracht gezogen werden kann, informiert er über den Rechtsweg, über das zuständige Gericht, über einzuhaltende Klagefristen und über den Beratungshilfeschein für anwaltliche Hilfe. Eine Rechtsberatung beim Studentenwerk kann persönlich, per Telefon oder auch per E-Mail erfolgen. Die E-Mail-Adresse lautet gerd.sureck@swdd.tu-dresden.de

Katharina verlässt die Sprechstunde von Justiziar Sureck mit der sicheren Gewissheit, dass sie noch heute eine WG-Versammlung einberufen wird. Zuvor nimmt sie sich ihren Mietvertrag vor und studiert die Klauseln zu Kündigungsfristen und der Betriebskostenabrechnung.

P.S. vom Justiziar: Besonders den zukünftigen Erstsemestern empfiehlt Gerd Sureck einige Semester Studentenwerks-Wohnheim-Erfahrung. Auch im Wohnheim gibt es WG-Formen, die fast der Realität des freien Wohnungsmarktes entsprechen - großer Vorteil: Die Betriebskosten sind bereits als Pauschale in der Miete enthalten und werden nicht nachträglich abgerechnet. Außerdem hat jeder Mieter auch in einer Wohngruppe im Studentenwohnheim einen selbständig beendbaren eigenen Mietvertrag (sogen. Teilhauptmiete), was bei der klassischen WG, in der mehrere Personen gemeinsam den Hauptmieter bilden, nicht der Fall ist.

Anja Buch

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