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Oktober, November, Dezember - Hochdruckzeit im BaföG-Amt

An article published in SPIEGEL-EI edition22/2009, valid from 07.12.2009 to 20.12.2009.

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Wer zurzeit im BAföG-Amt des Studentenwerks Dresden vorbeischaut, der kann sich über die Akten, die sich in den Zimmern der Sachbearbeiter stapeln, nur wundern. Mit Beginn des Wintersemesters 2009/10 wurde wieder die alljährliche "Antragsflut" ausgelöst.

Spiegel-Ei sprach mit Irene Meister, Gruppenleiterin im BAföG-Amt, über ihre Tätigkeit:

Frau Meister, was kann ein Student dafür tun, dass sein BAföG-Antrag zeitnah bearbeitet wird?
Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Wiederholungsanträge sollten schon zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums eingereicht werden. Füllen Sie alle Formulare vollständig aus und legen Sie die geforderten Nachweise dem Antrag bei. Sollten Probleme auftreten, nutzen Sie die Sprechzeiten, um sich beraten zu lassen.

Was schätzen Sie, wie lange dauert momentan die Bearbeitung eines BAföG-Antrages?
Durchschnittlich werden für die Bearbeitung eines Antrages zwei bis drei Monate benötigt.

Wie hoch ist eigentlich zurzeit der BAföG-Satz für Studenten?
Der Bedarfssatz liegt zwischen 414 § und 648 § und ist abhängig davon, ob der Studierende bei den Eltern oder in einer eigenen Wohnung lebt. Außerdem richtet sich der Bedarfssatz nach der Höhe der Miete und danach, ob der Antragsteller beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert ist.

Wie wirkt sich ein Nebenjob auf die Höhe der Ausbildungsförderung aus?
Sofern es sich nur um einen Minijob (bis maximal 400 EUR monatlich) handelt, hat dieser keine Auswirkung auf die Ausbildungsförderung. Generell müssen aber alle Nebenjobs angegeben werden. Ein Praktikum zählt allerdings nicht als Nebenjob, diese Einkünfte werden zusätzlich angerechnet.

Wie erfährt der Student, ob er BAföG-berechtigt ist und wie hoch die Zahlung ausfällt?
Wenn der Antrag auf Ausbildungsförderung bearbeitet wurde, bekommt jeder Antragsteller einen Bescheid zugeschickt. Dieser Bewilligungsbescheid enthält alle Angaben zur Berechnung des Bedarfs und zum anrechenbaren Einkommen und Vermögen.

Was ist zu tun, wenn sich die persönlichen Umstände, über die im Bescheid entschieden wurde, plötzlich ändern?
Wenn man z. B. in eine andere Wohnung umzieht oder eine neue Bankverbindung hat, müssen diese Veränderungen unverzüglich beim Amt für Ausbildungsförderung angezeigt werden. Sollte sich das Einkommen der Eltern verringern (z. B. durch Arbeitslosigkeit, Krankheit o. ä.), besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Aktualisierung zu stellen.

Was macht die Arbeit im BAföG-Amt für Sie persönlich interessant?
Als Gruppenleiterin bin ich verantwortlich für schwierigere Sachverhalte wie z. B. Entscheidungen über Fachrichtungswechsel oder Widersprüche. Es ist es eine sehr abwechslungsreiche Tätigkeit, da die Umstände für jeden Antragsteller individuell geprüft werden.

Vielen Dank für das Gespräch.

Weitere Informationen und aktuelle Hinweise finden Sie auch im Internet unter www.studentenwerk-dresden.de

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