Informationen für zukünftige Masterstudenten

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Sie möchten gern einen Masterstudiengang beginnen und wollen dafür Ausbildungsförderung beantragen? Dann sollten Sie unbedingt weiter lesen. Grundsätzlich ist ein Masterstudium nämlich nur dann förderfähig, wenn Sie vorher einen Bachelorabschluss erworben haben, es darf kein Diplom- oder Magisterabschluss vorliegen.

Es ist für Ihren Anspruch auf Ausbildungsförderung nicht zwingend erforderlich, dass Sie als Master das gleiche Fach studieren wie in Ihrem Bachelorstudium. Die Wahl des Masterstudienganges sollte allerdings vorher gut überlegt sein, denn wenn Sie während des Masterstudiums die Fachrichtung wechseln, verlieren Sie in den meisten Fällen Ihren Förderungsanspruch. Außerdem dürfen Sie zu Beginn des Masterstudiums das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, denn dann ist es nur in ganz seltenen Fällen möglich, Ausbildungsförderung zu erhalten. Aber hier ist Änderung bereits in Sicht, voraussichtlich wird mit dem 23. BAföG-Änderungsgesetz ab Oktober 2010 die Altersgrenze auf 35 Jahre erhöht.

Bitte beachten Sie auch Folgendes: Wenn Sie am Ende Ihres Bachelorstudiums angekommen sind, die Bachelorprüfung noch nicht abgelegt haben und trotzdem schon für das Masterstudium immatrikuliert sind, könnte es Probleme mit der Ausbildungsförderung geben. Es reicht nicht aus, für den Masterstudiengang immatrikuliert zu sein, um Anspruch auf BAföG zu haben. Sie müssen auch nachweisen, dass Sie das Bachelorstudium abgeschlossen haben. Und abgeschlossen ist das Studium natürlich erst dann, wenn Sie Ihre letzte Prüfung abgelegt haben. Entsteht zwischen dem Ende Ihrer Förderungshöchstdauer für den Bachelor und dem Ablegen der letzten Prüfung eine Lücke, sollten Sie die Beratung im Amt für Ausbildungsförderung aufsuchen. Eventuell haben Sie für diese Zwischenzeit ja doch noch einen Anspruch auf Förderung. Sobald Sie dann die letzte Prüfung Ihres Bachelorstudiums abgeschlossen haben, müssen Sie so schnell wie möglich einen neuen Antrag auf Ausbildungsförderung stellen. Dann beginnt nämlich mit dem Masterstudium ein neuer Ausbildungsabschnitt. Der Antrag sollte also spätestens am letzten Tag des Monats im BAföG-Amt eingehen, in dem Sie Ihre letzte Prüfung absolvieren.

Manuela Mäge

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