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Neubeantragung nicht vergessen! Information für BAföG-Empfänger

An article published in SPIEGEL-EI edition11/2011, valid from 27.06.2011 to 10.07.2011.

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Für die meisten von Ihnen endet mit dem Sommersemester 2011 der Bewilligungszeitraum Ihrer Ausbildungsförderung. Wer sicherstellen will, dass das BAföG ohne Unterbrechung weitergezahlt wird, sollte spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums den neuen Antrag stellen.

Zum Wiederholungsantrag gehören:

  • Formblatt 1 mit allen dazugehörigen Nachweisen
  • Bescheinigung gem. § 9 BAföG für das Wintersemester 2011/2012 (kann nach Erhalt nachgereicht werden)
  • Formblätter 3 für Eltern und evtl. Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner mit Einkommensnachweisen für 2009, ggf. aktuelle Ausbildungsnachweise für Geschwister
Aufgrund des 23. BAföG-Änderungsgesetzes wurden sämtliche BAföG-Formblätter überarbeitet. Seit Mai 2011 dürfen Sie nur noch die neuen Formblätter verwenden. Sie sind in der linken oberen Ecke mit dem Vermerk „Stand 2011“ gekennzeichnet. Sollten Sie noch alte Formblätter (Stand 2008) besitzen, entsorgen Sie diese bitte und verwenden Sie nur noch die aktuellen Formulare. Sie können diese entweder bei uns im Hause abholen oder auch im Internet unterherunterladen.

Für Ihre Fragen zum Antrag oder bei Problemen bei der Beschaffung der Unterlagen steht Ihnen selbstverständlich Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihr Sachbearbeiter zu den Sprechzeiten (dienstags von 9 – 12 Uhr und donnerstags von 13 – 17 Uhr) oder unser Service-Büro (montags und mittwochs 9 – 16 Uhr, dienstags 12 – 16 Uhr, donnerstags 9 – 13 Uhr und freitags 9 – 15 Uhr) zur Verfügung.

Geschäftsbereich Studienfinanzierung

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