Wie viel BAföG kann ich bekommen?
Die Höhe der monatlichen BAföG-Zahlungen errechnet sich aus dem festgelegten Bedarfssatz und Ihrem anrechenbaren Einkommen und Vermögen, dem Einkommen Ihres Ehegatten bzw. Lebenspartners und/oder Ihrer Eltern. Liegen diese unterhalb bestimmter Freigrenzen, haben Sie Anspruch auf den »BAföG-Höchstsatz«, ansonsten erfolgt deren Anrechnung.
Der maximale BAföG-Bedarf errechnet sich wie folgt:
- Bedarf für bei den Eltern wohnende Studierende: 511 €
- Bedarf für nicht bei den Eltern wohnende Studierende: 812 €
- Zuschlag für die Krankenversicherung: 94 € bis 168 €
- Zuschlag für die Pflegeversicherung: 28 € bis 38 €
- Höchstbedarfssatz (während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnend inkl. maximalem Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag): 1.018 €
Falls Sie eigene Kinder betreuen, erhöht sich die maximale Förderung um den Kinderbetreuungszuschlag von 160 € je Kind.
Freibeträge:
Im Rahmen eines studentischen Nebenjobs dürfen Studenten im Durchschnitt 520 € monatlich hinzuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf den BAföG-Anspruch hat.
Die Grenze für die Vermögensanrechnung liegt bei mindestens 15.000 €.
Die Berechnung des jeweiligen BAföG-Anspruchs ist sehr komplex, sodass wir hier keine absoluten Einkommensgrenzen nennen können. Stellen Sie auf jeden Fall einen Antrag, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen.