Ihre Position:

Was passiert, wenn ich mein Studium nicht rechtzeitig beenden kann? Gibt es noch andere Finanzierungsmöglichkeiten?

BAföG wird grundsätzlich jeweils zur Hälfte als Zuschuss (ohne Rückzahlung) und als Darlehen (ist nach dem Studium, ohne Zinsen in kleinen Raten zurückzuzahlen) gewährt.

Bei Verzögerungen in Ihrem Studium, ist es in bestimmten Fällen möglich, weiterhin BAföG zu gewähren. Dabei muss der Verzögerungsgrund immer ursächlich und durch Sie nicht zu vertreten sein. Er muss durch Sie (auf zumutbare Weise) unabwendbar sein. Dazu gehören beispielsweise

  • Krankheit,
  • eine Verlängerungszeit, an der Sie schuldlos sind,
  • eine durch die Hochschule verursachte verspätete Zulassung zu notwendigen Lehrveranstaltungen,
  • erstmaliges Nichtbestehen einer Zwischenprüfung, die Voraussetzung für die Fortführung der Ausbildung war,
  • erstmaliges Nichtbestehens der Abschlussprüfung,
  • Mitwirkung als gewähltes Mitglied in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen Ihrer Hochschule sowie den Selbstverwaltungsorganen der Studierenden an Ihrer Hochschule (zum Beispiel Studentenrat) oder Ihres Studentenwerkes (zum Beispiel Verwaltungsrat).

sowie

  • infolge einer Behinderung, Schwangerschaft oder der Pflege/Erziehung von Kindern bis zu zehn Jahren.

Wird Ihnen BAföG-Verlängerung wegen Behinderung, Schwangerschaft oder Kindererziehung bewilligt, erfolgt sie als Zuschuss. Ansonsten wird sie weiterhin als Zuschuss/Darlehen gewährt.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Hilfe zum Studienabschluss in Anspruch zu nehmen. Diese erhalten Sie, wenn Sie spätestens innerhalb von vier Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit oder der Zeit nach einer Verlängerung (außer nach erstmaligem Nichtbestehen) zur Abschlussprüfung zugelassen sind und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass Ihre Ausbildung innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden kann. Für modularisierte Studiengänge ist es ausreichend, wenn die Hochschule bescheinigt, dass die Ausbildung innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden kann. Diese Förderung erfolgt als verzinsliches Volldarlehen.

Zusätzlich zu diesen Möglichkeiten beraten wir auch zum Bildungskredit oder Studienkredit der KfW-Bank. Informationen dazu finden Sie unter