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Georgius-Agricola-Stipendium

Portrait-Zeichnung von Georgius Agricola

Das Studentenwerk Dresden ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Antragsverfahren zur Gewährung des Georgius-Agricola-Stipendiums zuständig. Das Stipendium gewährt der Freistaat Sachsen als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Das Studentenwerk Dresden erlässt den Zuwendungsbescheid nach Maßgabe der Entscheidung der Hochschule. Wenden Sie sich deshalb bei Fragen zum Bewilligungsverfahren an das Studentenwerk Dresden. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an das Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule.

Vollzeitförderung im Rahmen eines Georgius-Agricola-Stipendiums

Vollzeitförderung von Studienaufenthalten (Regelstudienzeit) von besonders begabten Studierenden aus Polen, Ungarn, der Slowakischen Republik, der Tschechischen Republik, der Ukraine und Studierende aus Drittstaaten, die entweder bis zum Kriegsbeginn in der Ukraine bereits studiert haben oder auf Grundlage eines legalen Aufenthaltsstatus in der Ukraine studieren wollten, zum Erwerb eines berufsqualifizierenden Abschlusses an einer Universität oder Fachhochschule des Freistaates Sachsen in einem technischen, naturwissenschaftlichen oder medizinischen Fach. In besonders begründeten Fällen können auch Studierende anderer Fächer gefördert werden. Die Antragsstellung erfolgt über eine Ausschreibung.

Das Studentenwerk Dresden ist für die Vollzeitförderung in ganz Sachsen zuständig. Hochschulen, an denen über das Georgius-Agricola-Stipendium gefördert werden kann, sind aus den hier veröffentlichten Ausschreibungen ersichtlich. Bitte beachten Sie dabei die unterschiedlichen Fristen zur Antragseinreichung. Danach finden keine Auswahlverfahren im aktuellen Jahr mehr statt.

Achtung! Die Bewerbung für einen Studienplatz an der jeweiligen Hochschule bzw. Universität ist unabhängig von der Bewerbung für dieses Stipendium vorzunehmen!

Wichtiger Hinweis: Gemäß Förderrichtlinie wird maximal die Dauer der Regelstudienzeit gefördert. Da das Förderprogramm zum 31.12.2023 ausläuft und eine Folgefinanzierung derzeit nicht gesichert ist, endet die Förderung deshalb für Studiengänge, deren Dauer vier Semester überschreitet, spätestens zum 31.12.2023.

Aktuelle Ausschreibungen von Vollzeit-Stipendien

Bitte beachten Sie weiterhin, dass

  • bis zum Zeitpunkt der Antragstellung (Datum Posteingang bei der jeweiligen Hochschule oder Universität bzw. beim Studentenwerk Dresden) begonnene Vorhaben nicht förderfähig sind. Der Vorhabensbeginn gilt nach dem Posteingang jedoch als zugelassen.
  • Sie Ihre Bewerbung in der angegebenen Reihenfolge als Blattsammlung unter Verzicht auf Klammerheftung, Mappen und Hüllen einreichen,
  • verspätet eingereichte, per E-Mail zugestellte, englischsprachige oder unvollständige Anträge vom Auswahlverfahren ausgeschlossen sind,
  • Ihre Bewerbung nur mit handschriftlicher Unterschrift auf dem Antrag und erst mit postalischem Eingang bei der jeweiligen Hochschule oder Universität bzw. beim Studentenwerk Dresden gültig wird. Es gilt der Posteingangsstempel.

Die jeweilige Hochschule bzw. Universität wird Ihren Antrag nach ihrer fachlichen Entscheidung an das Studentenwerk Dresden - Geschäftsbereich Studienfinanzierung, Fritz-Löffler-Straße 18 in 01069 Dresden, zur weiteren Bearbeitung weiterleiten. Über die Entscheidung werden Sie unaufgefordert informiert. Bitte haben Sie bis dahin Geduld und sehen Sie von Nachfragen ab.

Kurzzeitförderung im Rahmen eines Georgius-Agricola-Stipendiums

Kurzzeitförderung von Studienaufenthalten (maximal zwei Jahre) von besonders begabten Studierenden höherer Semester und Graduierten im Rahmen akademischer Kooperationsvereinbarungen einer Universität oder Fachhochschule des Freistaates Sachsen mit dem Ziel der Gewinnung von Führungskräftenachwuchs für die Staaten Albanien, Belarus, Bosnien, Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien, Türkei und Ukraine (Teil II, Rubrik MOEL/NUS der DAC-Liste).

Hinweis zur Kurzzeitförderung

Ein Antrag für eine Kurzzeitförderung über das Georgius-Agricola-Stipendium ist jederzeit möglich.
Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Hochschule.

Hochschulen, an denen Kurzzeitförderung möglich ist:

Bitte beachten Sie, dass es auch im Zuständigkeitsbereich der anderen sächsischen Studentenwerke Agricola-Kurzzeit-Stipendien gibt.

Ihre Ansprechpartnerin

Evelyn Voigt
Telefon: +49 351 4697-518
Fax: +49 351 4697-550
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Fragen zum Thema Stipendien können Sie uns schnell und einfach über unser Kontaktformular senden.

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Downloads

Die gesetzliche Grundlage für das Georgius-Agricola-Stipendium ist die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus für Studienaufenthalte von Studenten aus den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas an den Hochschulen des Freistaates Sachsen: Förderrichtlinie