Sächsisches Landesstipendium für Graduierte und Meisterschüler

Studierender bei Forschungsarbeiten im Chemielabor

Das Studentenwerk Dresden ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Antragsverfahren zur Gewährung dieses Stipendiums zuständig. Das Sächsische Landesstipendium gewährt der Freistaat Sachsen als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Das Studentenwerk Dresden erlässt den Zuwendungsbescheid nach Maßgabe der Entscheidung der Hochschule. Wenden Sie sich deshalb bei Fragen zum Bewilligungsverfahren an das Studentenwerk Dresden. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Hochschule.

Informationen zur Förderung im Rahmen eines Stipendiums für Graduierte und Meisterschüler

Förderungsfähig sind Forschungsvorhaben von Studierenden im Rahmen eines Graduiertenstudiums an einer Universität des Freistaates Sachsen oder an einer Kunsthochschule und künstlerische Entwicklungsvorhaben von Studierenden im Rahmen eines künstlerischen Meisterschülerstudiums an einer Kunsthochschule des Freistaates Sachsen.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Fristen zur Antragseinreichung. Danach finden keine Auswahlverfahren im aktuellen Jahr mehr statt.

Ein Antrag auf Förderung ist an folgenden Hochschulen/Einrichtungen möglich:

Wichtige Hinweise:
Sollte Ihr Studium bei Antragstellung noch nicht beendet sein, fügen Sie bitte Ihrem Antrag die Zeugniskopie des Bachelorabschlusses und eine Bescheinigung über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen im Masterstudiengang bei und reichen Sie die Zeugniskopie des Masterabschlusses nach.
Vorhaben verlieren ihre Förderfähigkeit, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Eintragung in die Doktorandenliste bzw. eine Immatrikulation in das Graduiertenstudium vorliegt.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass

  • bis zum Zeitpunkt der Antragstellung (Datum Posteingang beim Studentenwerk Dresden) begonnene Vorhaben nicht förderfähig sind. Der Vorhabensbeginn gilt nach dem Posteingang beim Studentenwerk jedoch als zugelassen.
  • Sie Ihre Bewerbung in der angegebenen Reihenfolge als Blattsammlung unter Verzicht auf Klammerheftung, Mappen und Hüllen einreichen,
  • verspätet eingereichte, per E-Mail zugestellte, englischsprachige oder unvollständige Anträge vom Auswahlverfahren ausgeschlossen sind,
  • Ihre Bewerbung nur mit handschriftlicher Unterschrift auf dem Antrag und erst mit postalischem Eingang beim Studentenwerk gültig wird. Es gilt dessen Posteingangsstempel.

Das Studentenwerk Dresden, Geschäftsbereich Studienfinanzierung, ist für die Antragsbearbeitung zuständig. Ihr Antrag wird zur fachlichen Entscheidung der jeweiligen Hochschule vorgelegt und nach deren Auswahl durch das Studentenwerk Dresden abschließend bearbeitet.

Über die Entscheidung werden Sie unaufgefordert informiert. Bitte haben Sie bis dahin Geduld und sehen Sie von Nachfragen ab.

Ihre Ansprechpartnerin

Evelyn Voigt
Telefon: +49 351 4697-518
Fax: +49 351 4697-550
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Antrag auf besondere Zuwendung

Hinweis: Nur für Stipendiaten des Sächsischen Landesstipendiums möglich.

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Fragen zum Thema Stipendien können Sie uns schnell und einfach über unser Kontaktformular senden.

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Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für das Landesstipendium für Graduierte und Meisterschüler ist die Sächsische Landesstipendienverordnung: Landesstipendienverordnung