Wiedereinstiegsstipendium
Das Studentenwerk Dresden ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Antragsverfahren zur Gewährung dieses Stipendiums zuständig. Das Wiedereinstiegsstipendium gewährt der Freistaat Sachsen als nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Das Studentenwerk Dresden erlässt den Zuwendungsbescheid nach Maßgabe der Entscheidung der Hochschule. Wenden Sie sich deshalb bei Fragen zum Bewilligungsverfahren an das Studentenwerk Dresden. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Hochschule.
Informationen zur Förderung im Rahmen eines Wiedereinstiegsstipendiums
Der Freistaat Sachsen stellt Zuwendungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Verfügung, um den Wiedereinstieg in die wissenschaftliche Arbeit nach deren Unterbrechung zur Wahrnehmung familiärer Aufgaben mit dem Ziel, den Abschluss (Promotion, Habilitation) zu ermöglichen. Ferner erhalten promovierte Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit, ihre wissenschaftliche Arbeit nach einer Unterbrechung wegen einer qualifizierten Berufstätigkeit wieder aufzunehmen, um die Voraussetzungen für eine Berufung an eine Hochschule zu schaffen.
Aktuelle Ausschreibungen von Wiedereinstiegsstipendien
Ein Antrag für das laufende Jahr ist bis zum 31.03. und für das Folgejahr bis zum 30.09. möglich.
Bitte wenden Sie sich dafür an die Hochschule.
Hochschulen, an denen das Wiedereinstiegsstipendium vergeben werden kann:
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Fragen zum Thema Stipendien können Sie uns schnell und einfach über unser Kontaktformular senden.
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Die gesetzliche Grundlage für das Wiedereinstiegsstipendium ist die Förderrichtlinie des Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus: Förderrichtlinie