Nutzungsentgelte und weitere Zahlungen für das Studentenhaus TUSCULUM
Nutzungsentgelte für Vermietung
Als Veranstaltungsformen werden unterschieden:
- studentische Veranstaltungen
- nichtstudentische Veranstaltungen
Weitere Unterscheidungskriterien sind privat oder öffentlich.
2.1. Veranstaltungen von Studenten der dem Studentenwerk Dresden angeschlossenen Hochschulen
2.1.1 Private Veranstaltungen
Raum 1 | 80,00 € |
Raum 2 | 70,00 € |
Raum 3 | 70,00 € |
Raum 1+2 oder 1+3 | 150,00 € |
Raum 1+2+3 | 200,00 € |
Heizkostenzuschlag Oktober bis April
Raum 1 | 50,00 € |
Raum 2 | 37,50 € |
Raum 1+2 | 65,00 € |
Raum 1+2+3 | 82,00 € |
Dazu kommt eine fakultative Reinigungspauschale, wenn der Nutzer die angemieteten Räume durch den Vermieter reinigen lassen möchte.
Raum 1 | 50,00 € |
Raum 2 | 40,00 € |
Raum 3 | 40,00 € |
Raum 1+2 oder 1+3 | 60,00 € |
Raum 1+2+3 | 75,00 € |
2.1.2. Öffentliche Veranstaltungen
Zusätzlich zu den Beträgen unter 2.1.1. wird eine Umsatzpauschale von 5 % auf alle Einnahmen aus Eintrittsgeldern und aus gastronomischen Aktivitäten erhoben, sowie Reinigungskosten entsprechend der genutzten Räume:
Raum 1 + Foyer | 65,00 € |
Raum 2 + Foyer | 50,00 € |
Raum 3 + Foyer | 50,00 € |
Raum 1+2 oder 1+3 + Foyer | 85,00 € |
Raum 1+2+3 + Foyer | 110,00 € |
2.2. Veranstaltungen von sonstigen Studenten
2.2.1. Private Veranstaltungen
Raum 1 | 115,00 € |
Raum 2 | 100,00 € |
Raum 3 | 100,00 € |
Raum 1+2 oder 1+3 | 210,00 € |
Raum 1+2+3 | 250,00 € |
Heizkostenzuschlag Oktober bis April
Raum 1 | 50,00 € |
Raum 2 | 37,50 € |
Raum 1+2 | 65,00 € |
Raum 1+2+3 | 82,00 € |
Dazu kommt eine fakultative Reinigungspauschale, wenn der Nutzer die angemieteten Räume durch den Vermieter reinigen lassen möchte.
Raum 1 | 50,00 € |
Raum 2 | 40,00 € |
Raum 3 | 40,00 € |
Raum 1+2 oder 1+3 | 60,00 € |
Raum 1+2+3 | 75,00 € |
2.2.2. Öffentliche Veranstaltungen
Zusätzlich zu den Beträgen unter 2.2.1. wird eine Umsatzpauschale von 5 % auf alle Einnahmen aus Eintrittsgeldern und aus gastronomischen Aktivitäten erhoben, sowie Reinigungskosten entsprechend der genutzten Räume:
Raum 1 + Foyer | 65,00 € |
Raum 2 + Foyer | 50,00 € |
Raum 3 + Foyer | 50,00 € |
Raum 1+2 oder 1+3 + Foyer | 85,00 € |
Raum 1+2+3 + Foyer | 110,00 € |
2.3. Veranstaltungen von Nichtstudenten
2.3.1. Private Veranstaltungen von Nichtstudenten
Raum 1 + Foyer (225 qm) | 220,00 € | + 65,00 € Reinigungspauschale |
Raum 2 + Foyer (170 qm) | 180,00 € | + 50,00 € Reinigungspauschale |
Raum 1+2 + Foyer (295 qm) | 300,00 € | + 85,00 € Reinigungspauschale |
Raum 1+2+3 + Foyer (365 qm) | 370,00 € | + 110,00 € Reinigungspauschale |
Heizkostenzuschlag Oktober bis April
Raum 1 | 100,00 € |
Raum 2 | 75,00 € |
Raum 1+2 | 133,00 € |
Raum 1+2+3 | 163,00 € |
2.3.2. Öffentliche Veranstaltungen von Nichtstudenten
Zusätzlich zu den Beträgen unter 2.3.1. ist eine Umsatzpauschale zu entrichten, die auf der höchstzulässigen Besucherzahl beruht. Die Umsatzpauschale beträgt dabei, unabhängig von der tatsächlichen Besucherzahl, 0,55 € pro zulässigem Besucher.
Dadurch ergeben sich folgende Pauschalen:
Raum 1 | maximale Besucherzahl: 250 | 137,50 € |
Raum 2 | maximale Besucherzahl: 180 | 99,00 € |
Raum 1 + 2 | maximale Besucherzahl: 325 | 178,75 € |
Raum 1 + 2 + 3 | maximale Besucherzahl: 400 | 220,00 € |
2.4. Geltung der für studentische Veranstaltungen ermäßigten Entgelte, Nicht-Zuordenbarkeit von Veranstaltungen, Festlegung der Höhe von Nutzungsentgelt und weiterer Zahlungen in besonderen Fällen
Studentische Entgeltbeträge/Beträge für sonstige Zahlungen finden nur Anwendung, wenn die Voraussetzungen für ihre Anwendung bei allen Veranstaltern (Veranstalter und Mitveranstalter) vorliegen.
Kann nicht zweifelsfrei geklärt werden, wie eine Veranstaltung nach den Punkten 2.1 bis 2.3 zuzuordnen ist, dann gilt das den Umständen nach höchstmögliche Entgelt. Das Studentenwerk Dresden behält sich außerdem vor, in Einzelfällen insbesondere je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit/Status des Nutzers und Charakter/Teilnehmerkreis der Veranstaltung das Nutzungsentgelt und weitere Zahlungen nach aktuellen Marktgesichtspunkten höher als vorstehend geregelt festzulegen.
Für die Nutzung der studentenwerkseigenen Mobilien werden Nutzungsentgelte je Veranstaltung wie folgt erhoben:
- Musikanlage 20,00 €
- Beleuchtungstechnik:
- je Dimmerbar (4 Spots) mit Lichtsteuerpult oder Fußpedalsteuerung : 20,00 €
- Je Standstrahler PAR 56: 3,00 €
- LED-Strahler PAR 56: 7,00 €
- Beamer 20,00 €
- Leinwand 10,00 €
- LED-Würfel: 5,00 € je Stück
- Geschirr (für bis zu 30 Personen): 20,00 €
Verrechnungssätze für nachträgliche Leistungen:
- Reinigungskräfte 40,37 € je Stunde
- Hausmeister, Sachbearbeiter 50,82 € je Stunde
- Bereichsleiter 61,19 € je Stunde
- Justitiar 82,67 € je Stunde
5.1. Kaution bei Veranstaltungen gem. Pkt 2.
Der Nutzer zahlt bei Vereinbarungsabschluss spätestens aber 30 Tage vor der Veranstaltung eine Kaution in Höhe von bis zu 300,00 € zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Studentenwerks Dresden gegenüber dem Nutzer aus der Nutzungsüberlassung. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Art und Größe der Veranstaltung
Nutzungsentgelte für Proberäume
4.1. Begriffsbestimmungen
Als Dauernutzer zählen:
- 4.1.1 Studentische und andere Gruppen sowie Einzelpersonen, mit denen das Studentenwerk eine Überlassungsvereinbarung für die Nutzung von Räumlichkeiten zu Probenzwecken abgeschlossen hat.
- 4.1.2 Studentische Nutzer, die regelmäßige Veranstaltungsreihen von Studenten für Studenten organisieren und dabei keine Einnahmen erzielen
- 4.1.3 Sonstige Nutzer (Studenten und Nichtstudenten), die regelmäßige Veranstaltungsreihen für Studenten organisieren und dabei Einnahmen erzielen
4.2. Entgelte und weitere Zahlungen für Dauernutzung
4.2.1. Nutzungsentgelt
Nutzungsentgelt wird aus dem sozialen Anliegen des Studentenhauses heraus, bezahlbare Kultur für Studenten anzubieten, wie folgt erhoben:
4.2.2 Band-Probenräume 004 und 005 (Keller)
Montags – Freitags | |
---|---|
1 Zeitblock á 2 Stunden / Woche (entspricht 8 Einzelstunden/ Monat) | 40,00 € im Monat |
2 Zeitblöcke á 2 Stunden / Woche (entspricht 16 Einzelstunden/ Monat) | 60,00 € im Monat |
Samstag/ Sonntag | |
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Zeitblock 1 10:00 – 18:00 Uhr | 50,00 € je Block |
Zeitblock 2 18:00 – 2:00 Uhr | 50,00 € je Block |
Zeitblock 1+2 (ein ganzer Tag von 10:00 – 2:00 Uhr) | 80,00 € |
Ganzes Wochenende (Samstag 10:00 Uhr bis Montag 2:00 Uhr) | 140,00 € |
4.2.3 sonstige Räume
Für Dauernutzer gem. Pkt. 4.1.1 wird eine Betriebskostenpauschale entsprechend der Raumgröße erhoben. Sie beträgt bei Räumen bis 25 qm 20,00 € und bei Räumen über 25 qm 40,00 € je Monat und Anzahl wöchentlicher Nutzungstage.
Für Dauernutzer gem. Pkt. 4.1.2 wird eine Betriebskostenpauschale von 15,00 € je Nutzungstag erhoben.
Für Dauernutzer gem. Pkt. 4.1.3 wird eine Betriebskostenpauschale gem. Pkt. 2.1.1 erhoben.
5.2. Schlüsselkaution bei Dauernutzung
Für die Übergabe von Schlüsseln des Studentenhauses an Dauernutzer wird eine Kaution in Höhe von 25,00 € pro Schlüssel erhoben.
Gültig ab 01.02.2023