Für welche To-go-Verpackungen muss bezahlt werden?
Der To-go-Aufschlag wird immer dann erhoben, wenn der Gast die Wahl hat zwischen Mehrweg-Geschirr und To-go-Verpackung.
Ausgenommen von dieser Regelung sind:
- Eisbecher
- Einweg-Besteck
Der To-go-Aufschlag wird immer dann erhoben, wenn der Gast die Wahl hat zwischen Mehrweg-Geschirr und To-go-Verpackung.
Ausgenommen von dieser Regelung sind: