Freiessenkarten

Allgemeines
Freiessenkarten werden durch den Sozialfonds gefördert. Das Studentenwerk kann Freiessenkarten auf Antrag an Studierende aller Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des SW Dresden, die sich in einer vorübergehenden finanziellen Notlage befinden, vergeben. Pro Person und Jahr kann nur eine Freiessenkarte genutzt werden. Das maximale Guthaben beträgt 100 €.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe von Freiessenkarten.
Verwendung
Mit der Freiessenkarte kann man in einer beliebigen Mensa oder Cafeteria des Studentenwerks Dresden alle Angebote in Höhe des aufgeladenen Guthabens nutzen, inkl. Getränke und Desserts.
Die Freiessenkarte ist an der jeweiligen Mensa-Kasse vorzulegen.
Voraussetzungen
Die finanzielle Unterstützung in Form von einer Freiessenkarte setzt voraus, dass sich die Studierenden in einer vorübergehenden finanziellen Notlage befinden und diese entsprechend nachweisen können.
Die Gründe für diese Notlage können sehr unterschiedlicher Art sein (z. B. vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten durch Ausbleiben von Zahlungen, Krankheit, Verschuldung).
Antragstellung
Der formgebundene Antrag ist mit entsprechender Begründung sowie den erforderlichen Nachweisen an das Studentenwerk Dresden, Geschäftsbereich Beratung und Soziales , Fachbereich Sozialberatung, zu stellen.
Nachweise sind:
- gültige Immatrikulationsbescheinigung
- Kontoauszüge in Kopie der letzten 4 Wochen
Für Ihre weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Sozialberatung gern zur Verfügung
Tel.: +49 351 4697 -661/-662
sozialberatung@studentenwerk-dresden.de